Hallo zusammen,
Verwerter, die eine künstlerische Tätigkeit beauftragen (Grafik, Homepage usw.) müssen doch einen gewissen Beitrag in die Künstlersozialkasse zahlen.
Meine Frage:
Die meisten Unternehmen wissen das doch sicher nicht.
Wissen das aber deren Steuerberater? Ist das bei den Steuerberatern im Allgemeinen bekannt?
Ich Frage deshalb, weil ich nicht möchte, dass meine Kunden in diesem Zusammenhang aus Unwissenheit Probleme bekommen.
doch da bin ich mir sehr sicher.
Webdesigner werden schon lange als künstler anerkannt und bei der KSK aufgenommen. Dementsprechend ist eien Website Abgabenpflichtig…
Steht auch irgendwo auf deren Homepage…
Aber da sind wir wieder beim thema: das weiß niemand.
Wissen das Steuerberater???
Mir geht es um das Wohl meiner Kunden:
Soll ich mich adarauf verlassen, dass deren Steuerberater das wissen, oder soll ich meine Kunden darauf hinweisen, was ja eigentlich nicht meine Aufgabe ist…
Was meint Ihr?
doch da bin ich mir sehr sicher.
Webdesigner werden schon lange als künstler anerkannt und bei
der KSK aufgenommen.
muss hier widersprechen.
Ich habe selbst schon Internetseiten aufgebaut.
Dies gehört auch zum Aufgabengebiet von Programmierern.
Und dann muss keine Abgabe an die Künstlerkasse erfolgen.
Hallo,
ich denke eher nicht.
Imo gab es vor gar nicht zu langer Zeit (also so etwa 5-15 Jahren) ein Urteil, daß Webdesigner keine Künstler und auch keine Freiberufler sind (vielleicht weiß das im Versicherungsbrett eher jemand genauer). Steuerberater sind da zwar eher auf dem laufenden, als ich, aber Sozialversicherung ist ja ein eigenes riesiges Fachgebiet.
Vor allem muß das der Unternehmer (bzw. der Verantwortliche im Unternehmen) wissen. Der Steuerberater macht vielleicht die Meldung, aber dazu braucht er einen Auftrag.
Informationen dazu findet man im Künstlersozialversicherungsgesetz KSVG
in § 2 steht:
Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne des Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.
Ein Web-Designer hat damit überhaupt nichts zu tun.
Kein einziger meiner Kunden die Internet-Seiten entwerfen zahlen Beiträge in die KSV.
Bei Web-Designer handelt es sich um Gewerbetreibende.
Hallo, nachdem hier schon die Fetzen geflogen sind, wäre doch interessant zu wissen, aus welcher Position Sie fragen. Wenn Sie selbst in der KSK als versicherungspflichtig geführt werden, ist die Frage nach der Versicherungspflicht doch geklärt.
Nein, Steuerberater sind nicht zwingend auch Experten in der Sozialversicherung. Wenn der Auftraggeber nicht regelmäßig Künstler beauftragt, wird er es im Zweifel nicht wissen.
Ich würde mal die KSK fragen, ob Sie den Auftraggeber informieren müssen.
Das Problem ist nur…
…dass man sich auf keine einzige deiner (leider sehr zahlreichen) Antworten bei www verlassen kann.
Etwas anderes wäre es, wenn nicht ~95% davon falsch wären, und vor allem, wenn du - obwohl dir wesentlich sachkundigere Menschen das Gegenteil belegen - nicht jedes Mal jeglichen Korrekturversuch weit weg in das Fabelland verweisen würdest, aus dem deine eigenen Auskünfte meist kommen.
Ein Web-Designer hat damit überhaupt nichts zu tun.
Kein einziger meiner Kunden die Internet-Seiten entwerfen zahlen Beiträge in die KSV.
Na und?
Welche Position nimmst du ein, dass du dies sicher wissen könntest?
Mit den von dir (hier und auch sonst) demonstrierten Sachkenntnissen spreche ich dir ab, dass du korrekt beurteilen könntest, dass eine tatsächliche Nichtzahlung dieser Kunden rechtens wäre.
(Dabei ist mir völlig klar, dass du es empörend finden wirst, dass hier jemand deine „Kenntnisse“ anzweifelt und du von deiner Meinung auch keinen Millimeter abweichen wirst - völlig egal, was irgendwer schreibt.)
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Das Forum heißt wer-weiss-was und nicht wer-glaubt-dass-er-was-weiss!
Aber schon klar: Du gehörst mit 200%-tiger Sicherheit zur ersten Gruppe…
Jedes Unternehmen das regelmäßig Werbeleistungen vergibt (dazu zählt auch Webdesign) muss, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, die Künstlersozialabgabe zahlen.
Dann hebe ich einmal einen Satz hervor, der auf dieser Internet-Seite steht:
Voraussetzung der Künstlersozialabgabepflicht ist, dass Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke des eigenen Unternehmens betrieben wird und nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künster oder Publizisten erteilt werden.
Aus diesem Satz muss man doch entnehmen, dass das Erstellen einer Homepage nicht automatisch eine Abgabepflicht an die KSV ergibt,
sondern nur dann, wenn Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilt werden.
Genau, Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
Ein Designer, auch ein Webdesigner schafft darstellende Kunst.
Auch hier wieder ein Auszug aus dem Angebot der KSV: Entgelte, die für die Erstellung oder Änderung von Internetseiten an Webdesigner gezahlt werden, sind an die Künstlersozialkasse zu melden.
Webdesigner gehören nach dem KSVG zum Personenkreis der Künstler und Publizisten, wenn sie Bildschirmseiten unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten für Internet und Internetpräsentationen mitgestalten und programmieren. Zur künstlerischen Tätigkeit dieser Personen gehört neben der Konzeptionierung auch die Realisierung von Bildschirmseiten mit Hilfe von Schrift, Grafik, Zeichnung, Fotografie und Video unter Verwendung spezieller Software.
Und für diejenigen dies jetzt immer noch nicht glauben wollen, das ganze ist höchstrichterlich bestätigt: BSG B 3 KR 29/04 und B 3 KR 37/04
Der Auftraggeber für die Website kommt nur aus der Abgabepflicht raus, wenn er nicht regelmäßig Aufträge an Künstler oder Pulizisten vergibt. Wenn der Auftrag eine einmalige Sache war.
Der Auftraggeber für die Website kommt nur aus der
Abgabepflicht raus, wenn er nicht regelmäßig Aufträge an
Künstler oder Pulizisten vergibt. Wenn der Auftrag eine
einmalige Sache war.
die Steuerberater, mit denen ich zusammenarbeite, wissen über die Abgabe Bescheid. Ist ja seinerzeit auch lang und breit thematisiert worden.
Zur Websitenerstellunsdiskussion bin ich der Meinung vom Schweden. Das ist „Kunst“ und wird mit Abgaben belegt. Wurde auch so z.B. von dem Sterberater unserer Firma dargelegt. Selbst die Schmieden, die ab und zu mal eine kleine Anzeige für ein Käseblättchen am Wochenende schneidern, sind Künstler.
Juristische Personen müssen übrigens keine Abgabe bezahlen.
Glaubst Du wirklich den Blödsinn den Du schreibst ?
Nun, über die Frage, WER hier Blödsinn schreibt - und das dauernd - muss man zum Glück nicht reden.
Meine Antwort zu dem Thema findest Du an anderer Stelle.
Du meinst Deine Antwort, die Du mehrfach gegeben hast, die jedesmal widerlegt wurde, und die Du dann stückchenweise zurückziehst und im Laufe der Diskussion angepasst hast, bis sie dem, was Schwede hier geschrieben hat, entsprach?
WOW!
Diese wurde mir sogar von einem Juristen bestätigt.