Hallo!
Seit diesem Jahr sollen ja nun auch auf ausgezahlte Direktversicherungen (Einmalbetrag oder Rate) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlt werden. Dies gilt für alle gesetzlich Versicherten.
Ich habe nun eine neue Direktversicherung abgeschlossen, bin freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung und frage mich nun, ob es hier, nach derzeitigem Gesetzesstand, eine Hintertür gibt. Beitritt einer PKV ist klar, aber vielleicht gibt es ja noch eine Möglichkeit?
Schon erstaunlich…da bin ich nun seit Jahren ein freiwilliges Mitglied und zahle einen deutlich höheren Beitrag aus Solidarität (meine Familie ist nicht über mich versichert) - und jetzt soll man auch noch dafür zusätzlich bezahlen. Direktversicherungen lohnen sich doch in der Regel erst bei Besserverdienenden (die sich dann wieder privat versichern könnten).
Hoffe auf eine rege und interessante Diskussion.
Gruss
Patrick
Hallo Patrick,
nach derzeitiger Gesetzeslage hat sich nix geändert. Ab 1.1.2005 sollen die dann künftig geschlossenen Verträge abgeändert werden. Und zwar dahin, dass ab dem 1.1.2005 auf alle neu abgeschlossenen Verträge keine Kapitalfreiheit mehr im Bezug besteht.
Was ab 1.1.04 hinzugekommen ist, dass die Rentner nunmehr auch nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Beitragszahlung herangenommen werden. Das Prinzip gab es bis zum Jahr 2001 bereits f+r freiwillige Versicherte in der GKV. Daraufhin wurde geklagt und erstmal der Speiß zurückgedreht. So kurz vor Wahlen können nicht allen Rentnern Veränderungen vorgelegt werden.
Nun wird es eben für pflichtige und freiwillige wieder geradegestellt.
Ich find das letztlich auch richtig, da man in den Sozialsystemen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bezahlen soll. Dann also auch die Rentner. Es gibt nämlich in meinen Augen keinen Grund, warum jemand, der immer knapp unter der Freiwilligkeit verdient hat, einen deutlichen geringeren Bezugswert im Alter haben soll, wie jemand, der immer knapp drüber verdient hat und freiwillig geblieben ist.
Gruß
Marco
Hallo Marco!
nach derzeitiger Gesetzeslage hat sich nix geändert. Ab
1.1.2005 sollen die dann künftig geschlossenen Verträge
abgeändert werden. Und zwar dahin, dass ab dem 1.1.2005 auf
alle neu abgeschlossenen Verträge keine Kapitalfreiheit mehr
im Bezug besteht.
Dies trifft einzig auf die normal abgeschlossenen Lebensversicherungen zu (ohne Steuervorteil). Noch scheinen hier die Gewinne abzugsfrei zu bleiben, wobei ich mir auch vorstellen könnte, dass in Zukunft bestimmte Abgaben auf die Auszahlungssumme zu leisten sind.
Laut Presse sin in Zukunft alle Zahlungen (Einmal- als auch Ratenzahlungen) aus Direktversicherungen anrechnungspflichtig. Bei Einmalzahlungen zählt zudem die Beitragsbemessungsgrenze nicht. Bei einer EZ von 100T€ wären somit ca. 15T€ abzutreten. Hier würde die Direktversicherung ad Absurdum geführt werden. Die Beiträge werden normalerweise aus Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) bezahlt. Der Jahreshöchstbeitrag für DV liegt bei 1752€ liegt somit normalerweise deutlich über dem Bemessungssatz der GKV’s (ist somit nicht Beitragspflichtig). Das Heranziehen der Auszahlungssumme ist somit in meinen Augen ungerechtfertigt und wird freiwillig Versicherte stark abschrecken.
So kurz vor Wahlen können nicht allen Rentnern Veränderungen
vorgelegt werden.
Seinbar doch - zumindest Rentnern, die eine Direktversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen haben. Diese Änderungen sind allerdings den Wenigsten bewußt. Ich hatte dazu einen fundierten Bericht im Radio gehört und die Ohren gespitzt. Daraufhin habe ich auch mit meinem Versicherer gesprochen, der mir den Bericht bestätigte. Der Verband der Versicherer wird gegen diesen Beschluß klagen.
Wie gesagt: Privat abgeschlossene Lebensversicherungen sind hiervon vorerst nicht betroffen - einzig Direktversicherungen über den Arbeitgeber!
Ich find das letztlich auch richtig, da man in den
Sozialsystemen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
bezahlen soll. Dann also auch die Rentner. Es gibt nämlich in
meinen Augen keinen Grund, warum jemand, der immer knapp unter
der Freiwilligkeit verdient hat, einen deutlichen geringeren
Bezugswert im Alter haben soll, wie jemand, der immer knapp
drüber verdient hat und freiwillig geblieben ist.
Eigentlich stimme ich Dir da vollkommen zu - deshalb bin ich auch gesetzlich versichert (kein finanzieller Vorteil - eher deutliche Nachteile). Allerdings sollten bei dieser Argumentation auch z.B. Beamte mit in die Pflicht genommen werden. Warum die Last auf immer weniger Schultern verteilen? Da lob ich mir eine Bürgerversicherung. Bei einer Gleichbehandlung aller würde ich mich deutlich wohler fühlen.
Momentan werden unsere Sozialsysteme Stück für Stück der zukünftigen Altersstruktur angepaßt. Dann werden sämtliche Einkünfte (ich bin überzeugt, dass auch Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte beitragsbemessungspflichtig werden)herangezogen. Dann würden allerdings besonders Leute wie ich doppelt bestraft. Zu Anfang höhere Beitrage bei schlechterer Leistung und dann massive Abgaben auf jede zukünftige Leistung, die eigentlich der Altersvorsorge dienen soll. Fair sit das in meinen Augen nicht. Da kommt man (ich) schon ins Grübeln.
Gruss
Patrick
Hallo Patrick,
das passt nicht… weil bei uns die Leute für bAV alle stöhnen: Dieses Jahr war es schon schlimm wegen dem Zinssatz… aber nächstes Jahr, wenn die Änderung mit der Freiheit wegfällt… da gehts nochmal richtig ab…
oder verdrehe ich hier was?
Aber ich meine, dass das in Bezug auf die GKV-Belastung im Alter gemünzt war.
Gruß
Marco
Hallo Marco
das passt nicht… weil bei uns die Leute für bAV alle
stöhnen: Dieses Jahr war es schon schlimm wegen dem
Zinssatz… aber nächstes Jahr, wenn die Änderung mit der
Freiheit wegfällt… da gehts nochmal richtig ab…
Ich stimme Dir zu - da wird es noch einige Einschnitte geben (ist auch notwendig). Auszahlungsmodalitäten bestehender Verträge zu ändern ist allerdings doch ein wenig happig. Warum nicht Zinseinnahmen veranschlagen (wird sicherlich auch noch kommen)? Viele Menschen haben fest mit Ihrer betrieblich Rente bzw. mit ihren Versicherungszahlungen gerechnet und stehen nun vor vollendenten Tatsachen. Warum sollte ich, als freiwillig Versicherter, überhaupt noch in eine Direktversicherung als Altersvorsorge einzahlen, wenn später die gesamte Auszahlungssumme veranschlagt wird?
oder verdrehe ich hier was?
Aber ich meine, dass das in Bezug auf die GKV-Belastung im
Alter gemünzt war.
Das stimmt schon. Direktversicherungen sind zu 99% als Altersvorsorge ausgelegt. Die Auszahlung (als Einmalsumme oder in Raten) erfolgt normalerweise zu Anfang der Rentenzeit und ist somit nach geltendem Recht belastbar. Alleine die Gruppe derer, die sich vor Inkrafttreten des Gesetzes für eine Ratenzahlung entschieden haben, sind deutlich angeschmiert.
Letztendlich darf man nun den Sinn einer Direktversicherung hinterfragen. Die Attraktivität dieser Versicherungsart hat zumindest deutlich gelitten.
Man müßte klar ausweisen, was eingezahlte Beitrage, und was Gewinn ist. Die geamte Auszahlungssumme heranzuziehen ist meiner Meinung nach ungerecht.
Das gleiche kann man für die Zukunft auch für private Lebensversicherungen befürchten. Zwar wird hier immer auf den vertraglichen Bestandsschutz hingewiesen, einen wirklichen Schutz vor zukünftigen Zahlungen sehe ich hier allerdings leider nicht mehr.
Gruss
Patrick
Hallo Patrick,
ich mach mich da nochmal schlau… aber wir reden ja über die bAV… udn ich meine, da kommen die Änderungen erst für Neuverträge ab 2005.
Ich meld mich wieder.
Gruß
Marco