Abgaben bei Teilzeitjob u. parall. Selbständigkeit

Hallo,

meine Frage richtet sich nicht direkt auf Steuern, aber ich habe hier keine Rubrik gefunden, wo die Frage besser passt. Es geht um Folgendes:

Ein Selbständiger nimmt parallel zu seiner selbständigen Arbeit noch einen Nebenjob an, bei dem er ein Gehalt bezieht, wobei eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden vereinbart wird. Ist er mit diesem Gehalt renten- und sozialversicherungspflichtig, obwohl er im Rahmen seiner Selbständigkeit selbst für die Altersvorsorge aufkommt? Wie könnte das mit der Krankenversicherung laufen: Der Selbständige zahlt diese im Moment auch selbst? Für eine hilfreiche Quelle bin ich ebenso dankbar wie für eine gute Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Kretzschmar

Hallo,
mit Aufnahme der Tätigkeit als Arbeitnehmer ist der Mensch ganz normal sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, meines Wissens kann dann die private Krankenversicherung sofort gekündigt werden, muss er eigentlich sogar machen, sonst versichert es sich ja doppelt.
Die Altersvorsorge, die er schon freiwillig tätigt, z. B. Rentenversicherung, kann er evt. stillegen oder ruhen lassen, ich denke, es ist besser unter VERSICHERUNGEN bei den Wissenden fragen.