Abgaben,Krankenversicherung und Lohnsteuerklasse!

Hallo,

Frau F. möchte hauptberuflich,freiberuflich auf einer Flirtline arbeiten.
Sie möchte demnächst heiraten und ihr Mann ist in Ausbildung(sehr geringes Einkommen-278€ Netto).
Sie würde monatlich ca. 1000€ erwirtschaften.Der mann ist über den Arbeitgeber krankenversichert,könnte sie sich dann bei ihm mit Familienversichern oder muss sie sich selbst versichern?Sie würde Lohnsteuerklasse 3 bekommen um von dem deutlich höheren EInkommen,als dem ihres Mannes,profitieren zu können.
Wie sieht es mit sonstigen Sozialabgaben aus?Sozialversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge?Wohin muss sie sich dort wenden?Und muss sie die Beträge alle einzeln überweisen?

Liebe Grüße

Wer möchte das wissen? Frau F.?

Man muß die Krankenkasse und Pflegeversicherung in voller Höhe (es gibt Pauschaltarife für Existenzgründer in den ersten zwei Jahren) selber bezahlen, auch wenn einmal keine „Flirtkontaktabzocke“ in einem Monat war. Die Rentenversicherung darf man sich sparen. Ruf deine Krankenkasse an.

Als Freiberufler arbeitest du nicht auf Lohnsteuerkarte, sondern gegen Rechnung. Also wird da auch erstmal gar nix abgezogen…du stellst deine Rechnung inkl. USt und zahlst dann
a) USt/VSt-Saldo an das FA sowie
b) zu den Steuerterminen (10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.)
einen noch festzulegenden Vorausbetrag an das FA (der Betrag ergibt sich wohl erst im 2. Jahr, wenn klar ist, was du an Umsatz im 1. Jahr gemacht hast…frag aber auf jeden Fall nen StBerater oder das FA)…nach 12 Monaten/Wirtschaftsjahr wird eine USt-Abrechnung sowie EÜ-Rechnung nach 4 III EStG gemacht (daraus ergbit sich dann dein Gewinn = Einkommen aus dieser Einkunftsart)…diese fließen dann in deine „normale“ Steuer-Erklärung mit ein…alles unter der Voraussetzung, daß das FA deine Tätigkeit auch als freiberuflich anerkennt…

Gruß

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den Arbeitgeber krankenversichert,könnte sie sich dann bei ihm
mit Familienversichern

Nein.

oder muss sie sich selbst versichern?

Ja.

Sie würde Lohnsteuerklasse 3 bekommen um von dem

Würde sie nicht, weil sie nicht auf Steuerkarte arbeitet (oben stand freiberuflich). Der Mann hat Steuerklasse 3 und die Frau hat keine.

aus?Sozialversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge?Wohin
muss sie sich dort wenden?

Die Beiträge für die Krankenversicherung überweist sie an die Krankenkasse, ob sie Rentenversicherung bezahlen muß, wage ich zu bezweifeln. Da erfährt sie Genaueres von ihrer Krankenkasse.

Servus,

Als Freiberufler

ist wer genau im beschriebenen Sachverhalt? Warum bestätigst Du einen Irrtum?

du stellst deine Rechnung inkl. USt

Warum?

a) USt/VSt-Saldo an das FA

Was jetzt? Eben noch hast Du behauptet, es gäbe für Existenzgründer keine Option zur Regelbesteuerung? Was ist jetzt richtig?

(der Betrag
ergibt sich wohl erst im 2. Jahr, wenn klar ist, was du an
Umsatz im 1. Jahr gemacht hast…

(1) Wer bezahlt ESt in Abhängigkeit vom Umsatz?
(2) Warum sind wohl die Angaben zum erwarteten Gewinn im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu machen?

StBerater oder das FA)…nach 12 Monaten/Wirtschaftsjahr wird
eine USt-Abrechnung

Nein. Falls Du von einer USt-Erklärung sprechen solltest: Die bezieht sich immer aufs Kalenderjahr.

(Gewinn = Einkommen aus dieser Einkunftsart)

Hä? Einkommen taucht bei der Veranlagung zur ESt genau einmal auf, ganz am Ende, nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Was hat das mit der Ermittlung der Einkünfte zu tun bitte?

alles unter der Voraussetzung, daß
das FA deine Tätigkeit auch als freiberuflich anerkennt…

Das tut das FA natürlich nicht, weil es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Aber was soll das bitte für einen Unterschied ausmachen?

Gespannt auf erhellende Aussagen

grüßt

MM

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