Abgabenberechnung

Hallo,

Vorweg… entschuldigt, falls wir nerven sollten.

Weiter unten haben wir schon nach den möglichen Abgaben gefragt, die eine Selbständigkeit mit sich bringt. Jetzt haben wir eine Rechnung aufgestellt. Es erscheint uns verdammt wenig unter dem Strich, haben wir etwas falsch gemacht?
Die Zahlen sind rein spekulativ…
Gewerbesteuer wird nicht gezahlt, da wir hier erstmal von einer Freiberuflichkeit ausgehen.

Einkommen / Monat 4.000,00 €
Einkommen / Jahr 48.000,00 €

Abzüge / Jahr:
Einkommenssteuer 12.268,80 € (laut Rechner: http://www.steuertipps.de/steuern/service/einkommens…)
Krankenkasse 6.624,00 € (12,9% + 0,9%)
Pflegeversicherung 1.543,92 € (128,66 € / Monat)
Rentenversicherung 9.360,00 € (19,5%)
Arbeitslosenversicherung 3.120,00 € (6,5%)

was übrig bleibt / Jahr 15.083,28 €
was übrig bleibt / Monat 1.256,94 €

Kann das wirklich sein? Sollte sich um diese Uhrzeit ein Rechenfehler eingeschlichen haben?
Es geht hier nicht um Centbeträge, sondern um die zwei Stellen vor dem Komma.

Gruß
TaTo

Hi Tato,

Es erscheint uns verdammt wenig unter dem Strich,
haben wir etwas falsch gemacht?

Nein. Denn der normale Arbeitnehmer erkennt nicht, wieviel ein Arbeitgeber für ihn wirklich kalkulieren muß.

Kann das wirklich sein?

Jep. Kommt gut hin. Daher sagen viele Arbeitnehmer, daß es ihnen lieber wäre, man würde die Abzüge ausbezahlen und nicht den Lohn.

Du mußt schließlich auch die Arbeitgeberbeiträge (die andere Hälfte der Sozialleistungen) erwirtschaften.

mfg Ulrich

Hallo,

so wie ich das sehe, werden hier zwei verschiedene Einkunftsarten miteinander vermischt.

Wer freiberuflich tätig, zahlt keine Pflichtbeiträge in die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Man kann also nicht davon ausgehen, dass hier die gleichen Beiträge fällig sind wie bei einem auf Lohnsteuerkarte Tätigen.

Freiberufler müssen, sofern gewünscht, selber Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Arbeitslosenversicherung gibt es nicht, man bekommt im Falle eines Falles dann natürlich auch kein Arbeitslosengeld.
Und für die Altersvorsorge muss man auch selber sorgen.

Es hilft nichts, als Freiberufler musss man sich, wenn man entsprechende Vorsorge treffen will, selber bei den einzelnen Versicherungen erkundigen, um die Beitragshöhen zu erfahren.

Gruß

Petz

Hallo Tato!

Abzüge / Jahr:
Einkommenssteuer 12.268,80 € (laut Rechner:
http://www.steuertipps.de/steuern/service/einkommens…)
Krankenkasse 6.624,00 € (12,9% + 0,9%)
Pflegeversicherung 1.543,92 € (128,66 € / Monat)
Rentenversicherung 9.360,00 € (19,5%)
Arbeitslosenversicherung 3.120,00 € (6,5%)

Arbeitslosenversicherung zahlen Selbständige nicht. Über die Krankenversicherung solltest Du noch einmal nachdenken. Das geht auch preiswerter, wenn Du wirklich nur einen Katastrophenschutz brauchst. Schließlich legt sich kein Selbständiger alljährlich wegen eines quersitzenden Pfurzes oder triefender Nase wochenlang ins Bett und für Kleinkram braucht man keine Versicherung. Jeder sieht das anders, aber nach meinem Geschmack reicht eine preiswerte Privatversicherung mit hoher Selbstbeteiligung. Du überlegst Dir jeden Krankheitsfall, denn im Bett liegend verdient man in den meisten Gewerben kein Geld.

Der größte Posten, nämlich die Rentenversicherung, verdient besondere Beachtung. Eine Altersvorsorge ist eine Frage des kompletten Lebensentwurfes. Solcher Entwurf kann durch dauerhafte Arbeitsunfähigkeit zu Makulatur werden. Dieses für den Einzelnen unkalkulierbare Risiko sollte deshalb versichert werden. Dann kannst Du bei den weiteren Überlegungen davon ausgehen, bis ins hohe Alter zu arbeiten. Wenn Du vorher ausgesorgt hast und nicht mehr arbeiten willst, ist der Fall auf der sicheren Seite und muß nicht weiter mit Vorsorge berücksichtigt werden. Es geht also nur noch darum, wovon Du zwischen z. B. 70 und 100 abbeißt. Du bist jetzt Anfang 20 und für Dich kann die staatliche RV vorhersehbar nicht mehr die tragende und schon gar nicht die einzige Säule der Vorsorge sein. Wenn Du in die staatliche Vers. überhaupt etwas einzahlen willst, dann nur Minimalbeiträge. Bei einer Vorsorge für mehr als ein halbes Jahrhundert wären mir auch von anderen Leuten verwaltete Töpfe (Versicherungen) als alleinige Säule zu wackelig. Suchst Du eine helfende Hand, nimm am besten die eigene. Wie die Vorsorge dann im Detail aussieht, ist auch eine Frage der Tätigkeit. Wer nämlich lebenslang einen Betrieb aufbaut, schafft dauernd Werte und wer es klug angeht, verzinst Geld im eigenen Betrieb viel höher als in jeder anderen Anlageform. Ich halte es deshalb für nicht besonders sinnvoll, als Selbständiger jedes Jahr den größten Vorsorgeposten in anderer Leute Kassen zu schaufeln. Man muß sich der Risiken bewußt sein und man muß sich mit verschiedenen Formen renditeträchtiger Geldanlage beschäftigen, Geldanlage im eigenen Betrieb inbegriffen. Aber das ist ohnehin eine Daueraufgabe jedes Selbständigen. Wenn Du für die 9.360 €, die Du für die RV berechnet hast, eine Maschine kaufst, mit der Du alljährlich 10.000 € verdienst, wärst Du schön dumm, dieses Geld statt dessen für magere einstellige Rendite einer Versicherung zu geben. Wenn Du als Freiberufler Geld für Recherchen und Ausarbeitungen ausgibst und mit dem Material ein Buch schreibst, daß auch noch 70 Jahre nach Deinem Tod Honorare bringt, wärst Du nicht gut beraten, das Geld lieber einer Versicherung anzuvertrauen. Das ist ein Extremfall, denn die meisten literarischen Werke sind deutlich kurzlebigerer Natur und den Erfolg kann man erhoffen oder erahnen, aber nur selten sicher planen. Du könntest auch in eine oder mehrere eigene Immobilien investieren. Ja aber der Immo-Markt… der Markt kann in der Breite total darnieder liegen und dennoch kann im Einzelfall mit Phantasie, Geschick und der richtigen Zielgruppe renditebringende Vermietung möglich sein. Nur das eigene Konzept zählt, was andere Leute sagen, kann man als Selbständiger zur Kenntnis nehmen, muß es aber nicht machen. Ich will nur sagen: Es gibt sehr viel mehr zwischen Himmel und Erde als die staatliche RV und private Versicherungen. Du mußt Dir eigene Gedanken machen, denn Versicherungsvertreter und Vermögensberater sind mit der individuellen Situation in aller Regel überfordert und verhökern die Produkte ihrer Gesellschaft. Das muß alles nicht schlecht sein, kann aber auch völlig daneben sein.

Zuallererst brauchst Du ein tragfähiges Konzept für die Selbständigkeit. Das muß auf Dauer angelegt sein. Probeweise Ebayhandel, morgen irgendeine andere Dünnbrettbohrerei und übermorgen hängt man alles an den Nagel, endet in der Perspektivlosigkeit.

Anfangs ist es in der Selbständigkeit schon mal ein Erfolg, wenn überhaupt etwas übrig bleibt und man kein Geld mehr mitbringen muß. Auf die Dauer muß sich jeder Selbständige von manchen landläufigen Vorstellungen trennen. Mit der durchschnittlichen Gehaltsgrößenordnung eines abhängig Beschäftigten kann ein Selbständiger nicht dauerhaft klar kommen. Der Traum von 40 Wochenstunden ist genau so ausgeträumt wie von 6 Wochen Jahresurlaub. Im Krankheitsfall laufen i. d. R. alle Kosten in voller Schönheit weiter, es wird aber kein Geld mehr verdient. Außerdem haftet ein Selbständiger für sein Tun notfalls mit dem letzten Hemd, was bei einem Leben von der Hand in den Mund zu einer üblen Belastung werden kann. Auf diese Weise relativieren sich stolz klingende Einkommen. Es darf nicht alles verfrühstückt werden.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Wer freiberuflich tätig, zahlt keine Pflichtbeiträge in die
Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Wie wäre es, wenn er nun doch nicht Freiberuflich tätig werden kann, sondern als Einzelunternehmer?
Aber irgendwie muss sich ja auch der Freiberufler absichern. Das hat aber Wolfgang schon sehr schön erklärt.

Es hilft nichts, als Freiberufler musss man sich, wenn man
entsprechende Vorsorge treffen will, selber bei den einzelnen
Versicherungen erkundigen, um die Beitragshöhen zu erfahren.

Wir fangen ja erst an.

Gruß
Tato

Hallo Wolfgang,

Danke erstmal für deinen langen Beitrag, * dafür

Arbeitslosenversicherung zahlen Selbständige nicht.

Das haben wir jetzt auch gemerkt. War wohl doch etwas spät gestern abend…

Jeder sieht das anders, aber nach meinem Geschmack reicht eine :stuck_out_tongue:reiswerte Privatversicherung mit hoher Selbstbeteiligung.

Darüber denken wir noch einmal nach.

Eine Altersvorsorge ist eine Frage des kompletten Lebensentwurfes.

Die man mit Mitte Zwanzig (es geht hier eigentlich um meinen Freund) noch nicht hat.

Du bist jetzt Anfang 20 und für Dich kann die staatliche RV :vorhersehbar nicht mehr die tragende und schon gar nicht die einzige :Säule der Vorsorge sein.

Ja, das ist unabhängig, ob Selbständiger oder Arbeitnehmer.
Ich dachte, viele Selbständige müssen in die Rentenversicherung einzahlen. Auf der Seite des dt. Rentenversicherungsbundes wurde auch nicht ausreichend darüber informiert.
Dort steht nur: „In der gesetzlichen Rentenversicherung sind bestimmte Selbstständige versicherungspflichtig.
Hierzu gehören vor allem:
selbstständige Handwerker, selbstständige Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer oder Küstenfischer, Künstler oder Publizisten, Selbstständige oder Landwirte in den neuen Ländern, Arbeitnehmerähnliche Selbstständige“
Doch ab wann gehört man zu den „Arbeitnehmerähnlichn Selbstständigen“?
Und ab wann man befreit ist, steht dort auch nicht - oder habe ich da etwas übersehen?

Zuallererst brauchst Du ein tragfähiges Konzept für die
Selbständigkeit. Das muß auf Dauer angelegt sein.

Ich denke, wir haben eine gute Idee, die in Zukunft noch mehr Zulauf finden wird.

Wir werden noch intensiver darüber nachdenken, aber inzwischen sieht meine Rechnung wieder etwas freundlicher aus…

Danke und Gruß
TaTo

Hi tato,

Wie wäre es, wenn er nun doch nicht Freiberuflich tätig werden
kann, sondern als Einzelunternehmer?

Ich glaube, hier ist grundsätzliche Erklärung der Begrifflichkeiten notwendig:
Einzelunternehmer ist man immer, wenn man sich alleine selbständig macht, egal ob als Gewerbetreibender oder als Freiberufler.
Das Gegenteil von einem Einzelunternehmer ist ein Mitunternehmer, beispielsweise in einer GbR.

Natürlich muss man sich absichern, aber eben nicht mit den Beträgen, die ein auf Lohnsteuerkarte Beschäftigter zu zahlen hat.
Du musst dich einfach bei den entsprechenden Versicherungen erkundigen.

Gruß

Petz