Hallo,
Wir könnten jetzt grundsätzlich über die Einfuhr von Zigaretten diskutieren, aber ich denke, das wäre ein Faß ohne Boden.
Mir ging es um die Feststellung, dass diese Freimengen nur für die persönliche Einfuhr gelten und nicht etwa für Paketsendungen oder dergleichen.
Nur zum Eigenbedarf: Eigenbedarf ist hier mit Eigenverbrauch gleichzusetzen.
Das würde ja Nichtraucher ausschließen. Werden sie aber meiner Kenntnis nach nicht.
Es ist nicht so, dass bei den 800 Zigaretten davon ausgegangen wird, dass diese bis zur Einreise nach Deutschland reichen sollen.
Ich meinte nicht nur, dass die bis zur Einreise reichen, sondern auch noch eine gewisse Zeit darüber hinaus. Das ist sicher noch aus einer anderen Zeit, als man länger reiste und Läden noch nicht rund um die Uhr offen hatten. Letztlich wird man mal nachforschen müssen, wie es dazu kam. Vielleicht wollte man auch die Umstellung auf die im Inland verfügbaren Marken etwas abfedern oder den „geistigen“ Austausch förden (für Alkohil git es ja auch solche Grenzen). Irgendwo musste man anfangen, da klar ist, dass ein Reisender ein paar Zigaretten mithat und man nicht wegen einzelner Zigaretten einen Riesenverwaltungsaufwand produzieren wollte. Und dann haben sicher irgendwelche Lobbygruppen auf eine Grenze X hingewirkt.
Recht hast Du allerdings, dass Nichtraucher dem Gesetz nach gar keine Zigaretten einführen dürften.
Doch dürften sie. Die Freizügigkeit gilt hier genauso, wie bei allem anderen. Es geht lediglich um die Besteuerung.
Außerdem schließt der Eigenge- und -verbrauch auch die Haushalstangehörigen und Geschenke ein, nur dass eben dann nicht pro Haushaltsmitglied, sondern pro Reisenden die Freimengen gedeckelt sind.
Das ist ja das Paradoxe: Wenn ich als Raucher 1600 Zigaretten für mich selbst mitbringe, dann riskiere ich eine Geldbuse, obwohl das genau genommen korrekt ist, weil ich diese selbst ver(b)rauchen würde.
Aber eben die dafür definierte Freimenge überschreitet. Es ist eine Freimenge für den Eigenver/gebrauch. Es gibt also zwei kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen für die Steuerfreiheit: Eigenverbrauch und Freimenge. Willst Du welche gewerblich einführen, sind die ab der ersten steuerpflichtig.
Bin ich aber mit 2 Nichtrauchern unterwegs, dann sind keine Probleme zu erwarten, wenn ich 2400 Zigaretten mitbringe, obwohl dies nach dem Gesetz nicht erlaubt ist.
Doch das ist erlaubt. Die dürfen die verschenken. Wenn sie die beispielsweise verkauften, wäre dies gewerblich. Außerdem wird bei solchen puschalen Festlegungen sowas in Kauf genommen. Auch wenn Du bspw. mit diesen drei Leuten eine Fahrgemeinschaft bildest, kann jeder die volle Pendlerpauschale geltend machen, obwohl zwei gar nicht gefahren sind.
Eine höhere Einfuhr wäre ggf. möglich, wenn ich nachweisen kann, dass ich z.B. (m)eine Hochzeitsfeier veranstalte und vorhabe, Zigarettentellerchen für die Raucher auf den Tisch zu stellen (war früher tatsächlich mal in Deutschland üblich).
Was, diese Tellerchen (OT: Damals gab es bestenfalls zwei Marken? Wenn ich da heute in die Wand an der Tankstellen denke, dann müsste ich ja bei 100 Gästen mit 99 verschiedenen Sorten rechnen, um jedem gerecht zu werden) oder höhere Freimengen mit dieser Begründung?
Aber zum Thema an sich: Bulgarien beteiligt sich nicht an den deutschen Staatsausgaben, das stimmt. Wenn ich aber in Holland Zigaretten kaufe, die höher versteuert sind, beteiligen sich deshalb die Niederländer auch nicht an den deutschen Staatsausgaben.
Richtig. Da das wirtschaftlich für den Raucher aber kaum Sinn macht, da überhaupt welche über den aktuellen Bedarf hinaus zu kaufen und nach Deutschland einzuführen, wird sich der Verlust beim Steueraufkommen da auch ganz stark in Grenzen halten.
Ich bin kein Jurist, aber grundsätzlich ist es doch gerade nach EU-Recht immer kritisch, wenn keine Gleichbehandlung von Ländern erfolgt.
Es braucht/muss auch hier nur Gleiches gleich behandelt werden. Ungleiches, hier also ein gewisses Maß an Differenz bei der Besteuerung, darf somit unterschiedlich behandelt werden.
Grüße