Abgabenfreier EU-Import von Zigaretten

Hallo,

ich habe eine Verständnisfrage zur Einfuhr von Zigaretten nach Deutschland.

Einleitung
Grundsätzlich ist es erlaubt, Zigaretten zum Eigenbedarf aus EU-Staaten zu importieren. Eine konkrete Anzahl ist im Gesetz nicht angegeben. Der Gesetzgeber geht bei einer Menge von bis zu 800 Stück von Eigenbedarf aus. Da der Nachweis des Eigenbedarfs bei größeren Mengen schwierig/unmöglich ist, hält man sich an diese Menge.

Änderung zum 01.01.2014 bei „Niedrigsteuerländern“
Seit Anfang dieses Jahres ist die Einfuhrmenge bei einigen EU-Staaten (z.B. Bulgarien) auf 300 Stück reduziert.

Meine Frage
Für mich ist diese Reduzierung weder rational noch rechtlich plausibel.

a) Aufgrund eines niedrigeren Steuersatzes ändert sich m.M.n. nicht mein Zigarettenkonsum, dementsprechend auch nicht der Eigenbedarf.

b) Ist eine solche teilweise Limitierung nach EU-Recht überhaupt zulässig?

Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen, sodass ich sagen kann „jawohl, jetzt ist dies (zumindest rechtlich) für mich nachvollziehbar“.

Vielen Dank fürs Lesen und die Hilfe

Hallo

a) Aufgrund eines niedrigeren Steuersatzes ändert sich m.M.n.
nicht mein Zigarettenkonsum, dementsprechend auch nicht der
Eigenbedarf.

Naja, der Tabakpreis hat schon eine kleine Wirkung auf den Konsum, aber ich denke dass ist hier nicht der wesentliche Grund.

b) Ist eine solche teilweise Limitierung nach EU-Recht
überhaupt zulässig?

Die Grundlage ist ja eine EU-Vorgabe, nach der die Tabaksteuer EU-weit angeglichen werden soll (einheitlicher Binnenmarkt …). Meiner Ansicht nach ist also eine Reakton, die den Export der betroffene Ware dort einschränkt, wo die Vorgabe noch nicht umgesetzt werden konnte rechtens.

Grüße,
.L

Okay, aber die entsprechenden Länder haben bis 01.01.2018 Zeit, das umzusetzen. Ob das so korrekt ist, dass es für die Länder für die Übergangszeit entsprechende Begrenzungen gibt, finde ich kritisch.

Unabhängig davon sind die Preise (und ich gehe davon aus, damit auch die Besteuerung) in Tschechien gegenüber Bulgarien gar nicht so unterschiedlich. Für Tschechien gibts aber z.B. keine Sonderregelung.

Auch rein vom wirtschaftlichen finde ich es - zumindest aus deutscher Sicht - unlogisch. Wenn ich die Länder korrekt im Kopf habe, grenzt keines an Deutschland. Die „Nikotintouristen“ sind im Gegensatz zu Polen oder Tschechien also nicht das Problem.

Hallo,

ich habe eine Verständnisfrage zur Einfuhr von Zigaretten nach Deutschland.
Einleitung
Grundsätzlich ist es erlaubt, Zigaretten zum Eigenbedarf aus EU-Staaten zu importieren.

Nur damit wir nicht aneinander vorbeireden, mit Einführen meinen wir hier den persönlichen Transport dieser Zigaretten während der Rückreise aus einem EU-Land?

Eine konkrete Anzahl ist im Gesetz nicht angegeben. Der Gesetzgeber geht bei einer Menge von bis zu 800 Stück von Eigenbedarf aus.

Der geht nicht davon aus. Das hat man mal mehr oer weniger willkürlich festgelegt und ist da vielleicht mal von einem starken Raucher ausgegangen, der justament zu dem Zeitpunkt einreist, an dem die Geschäfte zu haben und er die nächsten drei Tage keinen Stoff mehr kaufen kann. Das ist eben eine pasuchale Festlegung, die ja auch von Nichtrauchern in Anspruch genommen werden kann, obwohl die ja gar keinen Eigenbedarf haben.

Da der Nachweis des Eigenbedarfs bei größeren Mengen schwierig/unmöglich ist, hält man sich an diese Menge.

Ja, würde mich auch mal interessieren, wie man einen noch höheren nachweisen will. 800 Zigaretten sind 40 Schachteln? Das sollte doch auch für starke Raucher heutzutage mit rund um die Uhr geöffneten Geschäften solange reichen, das er rechtzeitig an Nachschub kommt.

Änderung zum 01.01.2014 bei „Niedrigsteuerländern“
Seit Anfang dieses Jahres ist die Einfuhrmenge bei einigen EU-Staaten (z.B. Bulgarien) auf 300 Stück reduziert.
Meine Frage
Für mich ist diese Reduzierung weder rational noch rechtlich plausibel.

a) Aufgrund eines niedrigeren Steuersatzes ändert sich m.M.n. nicht mein Zigarettenkonsum, dementsprechend auch nicht der Eigenbedarf.

Dass es überhaupt diesen Eigenbedarf als Freimenge gibt, ist doch schon eine Ausanhme. Bei den anderen Ländern ist sie eben noch größer. Was sich durchaus ändert, sind ja die Steuereinahmen. Bulgarien beteiligt sich ja nicht an den Staatsausgaben der Bundesrepublik. Für den einzelnen Reisenden ist das sicher wenig, aber so insgesamt wird da schon etwas rumkommen.

b) Ist eine solche teilweise Limitierung nach EU-Recht überhaupt zulässig?

Ja.

Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen, sodass ich sagen kann „jawohl, jetzt ist dies (zumindest rechtlich) für mich nachvollziehbar“.

Wo siehst Du denn Anhaltspunkte, dass das europarchtlich nicht zulässig wäre, solange die Harmonisierung auf diesem Gebiet noch nicht abgeschlossen ist? Die Steuerhoheit liegt bei den Mitgliedsstaaten. Es ist doch bis dahin nach wie vor die Angelegenheit jedes Landes, welche Steuern, hier eben Verbrauchsteuern, es in welcher Höhe erhebt. Das schließt dann eben auch die Reisefreimengen ein, auf die keine Steuer erhoben wird.
Selbst wenn der Staat die auf Null reduzieren würde, wäre das europarechtlich kaum angreifbar.

Grüße

Danke für Deine Antwort.

Wir könnten jetzt grundsätzlich über die Einfuhr von Zigaretten diskutieren, aber ich denke, das wäre ein Faß ohne Boden. Nur zum Eigenbedarf: Eigenbedarf ist hier mit Eigenverbrauch gleichzusetzen. Es ist nicht so, dass bei den 800 Zigaretten davon ausgegangen wird, dass diese bis zur Einreise nach Deutschland reichen sollen. Recht hast Du allerdings, dass Nichtraucher dem Gesetz nach gar keine Zigaretten einführen dürften. Das ist ja das Paradoxe: Wenn ich als Raucher 1600 Zigaretten für mich selbst mitbringe, dann riskiere ich eine Geldbuse, obwohl das genau genommen korrekt ist, weil ich diese selbst ver(b)rauchen würde. Bin ich aber mit 2 Nichtrauchern unterwegs, dann sind keine Probleme zu erwarten, wenn ich 2400 Zigaretten mitbringe, obwohl dies nach dem Gesetz nicht erlaubt ist.

Eine höhere Einfuhr wäre ggf. möglich, wenn ich nachweisen kann, dass ich z.B. (m)eine Hochzeitsfeier veranstalte und vorhabe, Zigarettentellerchen für die Raucher auf den Tisch zu stellen (war früher tatsächlich mal in Deutschland üblich).

Aber zum Thema an sich:
Bulgarien beteiligt sich nicht an den deutschen Staatsausgaben, das stimmt. Wenn ich aber in Holland Zigaretten kaufe, die höher versteuert sind, beteiligen sich deshalb die Niederländer auch nicht an den deutschen Staatsausgaben.

Ich bin kein Jurist, aber grundsätzlich ist es doch gerade nach EU-Recht immer kritisch, wenn keine Gleichbehandlung von Ländern erfolgt. Deshalb wollte ich hier mal die Meinung der Fachleute hören.

Hallo,

Wir könnten jetzt grundsätzlich über die Einfuhr von Zigaretten diskutieren, aber ich denke, das wäre ein Faß ohne Boden.

Mir ging es um die Feststellung, dass diese Freimengen nur für die persönliche Einfuhr gelten und nicht etwa für Paketsendungen oder dergleichen.

Nur zum Eigenbedarf: Eigenbedarf ist hier mit Eigenverbrauch gleichzusetzen.

Das würde ja Nichtraucher ausschließen. Werden sie aber meiner Kenntnis nach nicht.

Es ist nicht so, dass bei den 800 Zigaretten davon ausgegangen wird, dass diese bis zur Einreise nach Deutschland reichen sollen.

Ich meinte nicht nur, dass die bis zur Einreise reichen, sondern auch noch eine gewisse Zeit darüber hinaus. Das ist sicher noch aus einer anderen Zeit, als man länger reiste und Läden noch nicht rund um die Uhr offen hatten. Letztlich wird man mal nachforschen müssen, wie es dazu kam. Vielleicht wollte man auch die Umstellung auf die im Inland verfügbaren Marken etwas abfedern oder den „geistigen“ Austausch förden (für Alkohil git es ja auch solche Grenzen). Irgendwo musste man anfangen, da klar ist, dass ein Reisender ein paar Zigaretten mithat und man nicht wegen einzelner Zigaretten einen Riesenverwaltungsaufwand produzieren wollte. Und dann haben sicher irgendwelche Lobbygruppen auf eine Grenze X hingewirkt.

Recht hast Du allerdings, dass Nichtraucher dem Gesetz nach gar keine Zigaretten einführen dürften.

Doch dürften sie. Die Freizügigkeit gilt hier genauso, wie bei allem anderen. Es geht lediglich um die Besteuerung.
Außerdem schließt der Eigenge- und -verbrauch auch die Haushalstangehörigen und Geschenke ein, nur dass eben dann nicht pro Haushaltsmitglied, sondern pro Reisenden die Freimengen gedeckelt sind.

Das ist ja das Paradoxe: Wenn ich als Raucher 1600 Zigaretten für mich selbst mitbringe, dann riskiere ich eine Geldbuse, obwohl das genau genommen korrekt ist, weil ich diese selbst ver(b)rauchen würde.

Aber eben die dafür definierte Freimenge überschreitet. Es ist eine Freimenge für den Eigenver/gebrauch. Es gibt also zwei kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen für die Steuerfreiheit: Eigenverbrauch und Freimenge. Willst Du welche gewerblich einführen, sind die ab der ersten steuerpflichtig.

Bin ich aber mit 2 Nichtrauchern unterwegs, dann sind keine Probleme zu erwarten, wenn ich 2400 Zigaretten mitbringe, obwohl dies nach dem Gesetz nicht erlaubt ist.

Doch das ist erlaubt. Die dürfen die verschenken. Wenn sie die beispielsweise verkauften, wäre dies gewerblich. Außerdem wird bei solchen puschalen Festlegungen sowas in Kauf genommen. Auch wenn Du bspw. mit diesen drei Leuten eine Fahrgemeinschaft bildest, kann jeder die volle Pendlerpauschale geltend machen, obwohl zwei gar nicht gefahren sind.

Eine höhere Einfuhr wäre ggf. möglich, wenn ich nachweisen kann, dass ich z.B. (m)eine Hochzeitsfeier veranstalte und vorhabe, Zigarettentellerchen für die Raucher auf den Tisch zu stellen (war früher tatsächlich mal in Deutschland üblich).

Was, diese Tellerchen (OT: Damals gab es bestenfalls zwei Marken? Wenn ich da heute in die Wand an der Tankstellen denke, dann müsste ich ja bei 100 Gästen mit 99 verschiedenen Sorten rechnen, um jedem gerecht zu werden) oder höhere Freimengen mit dieser Begründung?

Aber zum Thema an sich: Bulgarien beteiligt sich nicht an den deutschen Staatsausgaben, das stimmt. Wenn ich aber in Holland Zigaretten kaufe, die höher versteuert sind, beteiligen sich deshalb die Niederländer auch nicht an den deutschen Staatsausgaben.

Richtig. Da das wirtschaftlich für den Raucher aber kaum Sinn macht, da überhaupt welche über den aktuellen Bedarf hinaus zu kaufen und nach Deutschland einzuführen, wird sich der Verlust beim Steueraufkommen da auch ganz stark in Grenzen halten.

Ich bin kein Jurist, aber grundsätzlich ist es doch gerade nach EU-Recht immer kritisch, wenn keine Gleichbehandlung von Ländern erfolgt.

Es braucht/muss auch hier nur Gleiches gleich behandelt werden. Ungleiches, hier also ein gewisses Maß an Differenz bei der Besteuerung, darf somit unterschiedlich behandelt werden.

Grüße