Nach Sachlage ist die Abgabenordnung (AO) von 1977, die das Finanzamt für die Einkommenssteuer und andere Steuerarten zugrunde legt, gar nicht gültig. Warum weiß das niemand? Und warum reagiert niemand darauf?
Nach Sachlage ist die Abgabenordnung (AO) von 1977, die das
Finanzamt für die Einkommenssteuer und andere Steuerarten
zugrunde legt, gar nicht gültig.
Nach welcher Sachlage?
Nach ein paar o/oo vielleicht? Sachen gibt’s…
http://www.buzer.de/gesetz/1966/a28123.htm
Abgabenordnung (AO)
§ 415 AO
Neunter Teil Schlussvorschriften
§ 415 (Inkrafttreten)
=> Hier sind keine Daten vorhanden!!!
Gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG müssen alle einfachen Gesetze, mit denen der einfache Gesetzgeber die nach dem Grundgesetz einschränkbaren Grundrechte einschränken will, diejenigen Grundrechte im Gesetz namentlich unter Angabe des Artikels nennen.
Wird dieses Zitiergebot versäumt, ist das Gesetz trotz Gegenzeichnen des Bundespräsidenten und dem Veröffentlichen im Bundesgesetzblatt ungültig, d.h. nichtig. Ein ungültiges Gesetz erlangt keine
Gesetzeskraft, auf einem solchen ungültigen Gesetz basierende Verwaltungsakte sind ebenfalls ungültig bzw. nichtig.
Der Wortlaut des Artikels 19 Abs. 1 GG ist klar und keiner Auslegung zugänglich.
Gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG müssen alle einfachen Gesetze, mit
denen der einfache Gesetzgeber die nach dem Grundgesetz
einschränkbaren Grundrechte einschränken will, diejenigen
Grundrechte im Gesetz namentlich unter Angabe des Artikels
nennen.
Wird dieses Zitiergebot versäumt,
Wie wäre es mit § 413 AO?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Neunter Teil Schlussvorschriften
§ 415 (Inkrafttreten)
=> Hier sind keine Daten vorhanden!!!
Ja und?
Hallo,
alle einfachen Gesetze
was, du hast schon „einfache Gesetze“ gesehen? Ich finde die immer recht kompliziert (und teilweise unnötig).
LG