Abgabenrechner, richtig angewandt?

Guten Abend,
wollte mal ausrechnen, was ich von meinen Gewinn aus dem Gewerbe wegpacken muss, um nächstes JAhr bei der Einkommensteuererklärung, oder vielmehr nach dem Bescheid, nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu kommen.

Abgabenrechner:

Zu versteuerendes Entgelt=

aus nichtselbstständiger Arbeit= 17000€ steuerpflichtiges Einkommen
Gewinn aus Gewerbe = 6000 €
Gesamt ZVE = 23000,- von mir (muss hier auch das Gehalt vom Ehepartner rein, oder wird dieser extra berechnet?)

Ergebnis des Rechners:

Durchschnittsbelastung: 6,13 %,
Grenzbelastung: 21,78 %

Heißt das jetzt für mich, dass ich von einem monatlichen Gewinn von 500 € so ca. 22 % wegpacken muss?

Es wäre nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte. Ich bin gerne auf der sicheren Seite.

Vielen Dank, Painter

Hallo

heißt denn „steuerpflichtiges Einkommen“ auch „zu versteuerndes Einkommen“? Oder gehen davon noch Sozibeträge, Freibeträge etc. ab?
Wenn Gewinn 6000 € heißt, dass du hier die Unkosten schon abgezogen hast und dein steuerpflichtes Einkommen + Gewinn 23.000 € beträgt, musst du als Verheirateter rund 1410 € Steuer + ggf. Kirchensteuer zahlen, also mit anderen Worten: du wirst ja auch Lohnsteuer etc. gezahlt haben, diesen Betrag rechnest du mit deiner Steuerschuld von 1410,00 + Kirchensteuer gegen und dann kommt entweder ein Minus oder Plus für dich raus.

Wenn du verheiratet bist, deine Frau ebenfalls verdient, ihr zusammen veranlagt werdet, werden natürlich beide Einkommen addiert: 23.000 + Einkommen Ehefrau = X. Von der zu zahlenden Steuerschuld werden dann auch die Lohnsteuer,Soli etc. die deine Frau gezahlt hat in Abzug gebracht.

OK?

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Painter,
ich bins wieder. Sehe, du
hast dich etwas weiter ins Thema vertieft.

Ich hoffe, du hast bei deinem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit den Bruttobetrag (ohne Abzüge) genommen ?
Passiert nämlich oft, dass man sich irrt (siehe Merkel *lach*)

Gewinn aus Gewerbe = Rohgewinn ohne Abzug von Ausgaben (nur Warenwert abziehen)

Ich stelle die Fragen indirekt zur Sicherheit. Wenn du nämlich nur rund 500€ brutto aus dem Gewerbe erzielst… und davon dann noch Miete und laufende Kosten tragen willst… na Prost Mahlzeit.
Oder hast du das schon abgezogen?

Wenn die Werte korrekt sind, mag das schon stimmen. Vergiss aber nicht, dass dazu noch die MwSt kommen.
Wérte hatte ich ja schon in Beispielrechnung gegeben.

Wegpacken musst du, da du beide Einkommenswerte summiert hattest, die % von deinem gesamten Einkünften.
Ein Teil packt dein AG ja schon für dich weg… den rest musst du selbst wegbunkern.
Vergiss nicht die MwSt=USt für dich. Die musst du auch schön beiseite legen.

Wenn deine Frau gemeinsdam mit dir veranlagt wird, kommt ihr Gehalt dazu.
Dann würde sich die ganze Aktion ja nicht lohnen…
Aber: Dafür gibts ja noch die Betriebsausgaben aller Art. Die sorgen schon dafür, dass du diesen monatlichen Gewinn NICHT hast :wink:

Ein guter Steuerberater ist sein Geld wert - nicht nur in der Rechnungsstellung, sondern auch beim Steuern zahlen.

Ich bin ja kein Steuerfachmann, aber ich habe im Beruf lange mit Steuerberatern zusammen gearbeitet und die dollsten Sachen erlebt.

xxx Tipps, woran du einen guten Steuerberater erkennst:

  1. Schon bei der Firmengründung berät er dich über Kontenrahmen und andere Dinge.
  2. Er wird dir die richtige Art der Steuerzahlung empfehlen (Beispiel: IST/SOLL-Versteuerung, mit USt.-Nachweis oder ohne, mit Fristverlängerung oder ohne usw…)
  3. Er wird dir eventuell zu positive Jahresgewinnerwartungen „austreiben“
  4. Er wird dich nicht nur einfach als Ku´nden annehmen, sondern sich auch nach deinen anderen Einkünften und Verhältnissen befragen. Wenn er einen kompletten Überbliock hat, wird er dir dich bestens beraten können.
  5. Er wird dir nicht einfach einen Mtarbeiter zuteilen. er wird sich mit dir und dem Mitarbeiter zusammen setzen und die Art des Vorgehens besprechen.
  6. Er wird DIR die Wahl lassen, wie du z.B. die unterlagen bei ihm einreichst…
  7. er wird dir wiederkehrende Arbeiten abnehmen (UST-Voranmeldung etc.)

Klar, wird er für jeden Service Geld verlangen wollen. Sein gutes Recht. Doch dieses Geld ist er dann in der Regel auch wert.

Übrigens: So weit ich weiß ist ein Steuerberater, der die gesamte Buchhaltung für dich macht, auch verantwortlich und haftbar für seine Angaben und Handeln. Das nur für später wenn es mal heißt „Bitte zahlen Sie Steuern nach“. Dann gib ihm diesen Wisch, damit er seinen Fehler korrigieren kann *grins*

2 Kleine Tipps für den Fall, dass du mal Finanzprobkleme hast:

  1. Bei der Deutschen Bank (z.B.) werden immer privates konto und Geschäftskonto gemeinsam verwaltet. Wenn du das Gesamt-Limit privat ausgeschöpft hast, hast du das Firmenlimit auch gleich mitgenutzt.
  2. Wenn mal irgendeine Behörde mehr Geld will als du zahlen kannst, passiert es öfters, dass sie dein Konto sperren.
    Sieh zu, dass du zwei Firmenkonten hast. Erstens ist das für deine Kunden besser, weil sie die Überweisungen innerhalb ihrer Bankenkette auch schneller tätigen können. Zweitens macht z.B. das Finanzamt (oft)nur ein Konto (nämlcih das in seinem Kreisgebiet)dicht.
    Es wäre ein schlechter Witz, wenn Finanzamt Konto dicht macht und du dann die Krankenkass e nicht bezahlenkannst… die dann das Konto auch wieder sperren lassen.
    Dafür ist das 2. Konto dann gut. Du kannst alle anderen weiter bedienen und notfalls auch Geld zum 1. Konto transferieren, so dass das Finanamt bedient werden kann.

Zurück zum Steuerberater:
Ich habe übrigens negattiv erlebt, dass Steuerberater Ihre Gebühren vom Jahresumsatz abhängig machen können/wollen. Es gibt da eine Gebührenordnung.

Denk deshalb spätestens am Ende des Jahres daran, dass du uneinbringliche Forderungen ausbuchen lässt.
Wenn du kein Geld dafür mehr bekommen kannst, brauch er diese Werte doch nicht benutzen um im Folgejahr die Gebühren zu erhöhen (wenn dein Umsatz ohne Ausbuchung nicht gestiegen wäre)

Jetzt sind ECHTE Steuerberater gefragt (im Forum oder real), da ich nicht weiß ob sich in dieser Hinsicht in den letzten 3 Jahren Änderungen ergeben ahben und dieses Vorgehen somit noch OK ist.

Druck die das am besten aus und markier dir Sachen, die für dich wichtig sind. War ziemlich viel… aber naja…

Gruß
BJ

Zu versteuerendes Entgelt=

aus nichtselbstständiger Arbeit= 17000€ steuerpflichtiges
Einkommen
Gewinn aus Gewerbe = 6000 €
Gesamt ZVE = 23000,- von mir (muss hier auch das Gehalt vom
Ehepartner rein, oder wird dieser extra berechnet?)

Ergebnis des Rechners:

Durchschnittsbelastung: 6,13 %,
Grenzbelastung: 21,78 %

Heißt das jetzt für mich, dass ich von einem monatlichen
Gewinn von 500 € so ca. 22 % wegpacken muss?

Es wäre nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte. Ich bin
gerne auf der sicheren Seite.

Vielen Dank, Painter

Puuuuuuh, jetzt bin ich von so vielen Infos…
erst einmal geplättet.

Guten Morgen erst einmal… Vielen Dank schon mal für die vielen Tipps und Infos. Leider weiß ich jetzt gar nichts mehr ;.)))

Also ich hatte ja einen Grenzbelastung von 22 % ausgerechnet. Da ich ja jetzt noch das Einkommen vom Ehepartner dazurechnen muss, sind es jetzt 30,26% Grenzbelastung.

Ich habe nur ein kleines Gewerbe von zu Hause aus. Onlineshop, ohne MwST/Ust.-Berechnung. Ich denke mal wenn ich monatlich so 600 € Verkaufswert habe und die Ausgaben sich auf 200 € belaufen, habe ich ja einen Gewinn von 400 €. Von diesen rechne ich dann die 30% ab? Lege diese beiseite für das Finanzamt?.

Ich will einfach nur wissen, wass ich von meinen Erträgen wegpacken soll, also ein Teil verkauft, 30% vom Verkaufswert weglegen.

Vielen Dank für weitere Hilfe…

LG Painter

Servus Painter,

das mit dem Weglegen geht am einfachsten, wenn man alle relevanten Werte dem FA mitteilt und die Festsetzung von Vorauszahlungen auf der Grundlage der erwarteten Werte beantragt. Dann muss man nicht länger als drei Monate lang Geld weglegen, die Rechnung wird durch das FA gemacht, und die Sache bleibt sehr überschaubar.

Schöne Grüße

MM

Hallo painter,

du machts es dir ganz einfach zu schwer:

was rechnest du dir die Grenzbelastung aus?
Der abgabenrechner sagt dir doch die Steuersumme.

Gut beraten ist man immer wenn man nach Abzug der Unkosten 50% weg legt, braucht man davon dann nur 20 oder 30% freut man sich wenn was übrig bleibt.

Gruß