Abgabepflicht bei vorherigen Auslandsaufenthalten?

Hallo

Weiß jemand ob eine EkSt abgegeben werden muss wenn man die Jahre zuvor im Ausland tätig war (Dänemark, DBA).

Der rest trifft nicht zu:
Steuerklasse 1
keine Nebeneinkünfte
kein Freibetrag auf Lohnsteuerkarte
keine Lohnersatzleistungen
nur ein Arbeitgeber 2012
keine Kinder

=HALLO()

Wer nur Arbeitslohn bei Steuerklasse 1 bezieht und keine Lohnsteuerermäßigung beantragt hat muss keine Steuererklärung abgeben. Kapitalerträge mit Abgeltungssteuer können daneben bezogen worden sein, die sind ja auch schon versteuert.

Meistens ist es aber vorteilhaft, die Steuererklärung abzugeben.

Wenn andere Einkünfte vorhanden sind, z. B. aus gewerblicher oder selbständige Tätigeit, Vermietug und Verpachtung oder wasauchimmer, dann muss man die Steuer erklären.

=TSCHÜSS()