Hallo,
Fall:
Jemand hat Zinseinkünfte aus Luxemburg, seit mehreren Jahren.
Muß man freiwillig eine Steuererklärung abgeben, oder wartet man, bis man eine Aufforderung vom Finanzamt bekommt?
Danke
Hallo,
Fall:
Jemand hat Zinseinkünfte aus Luxemburg, seit mehreren Jahren.
Muß man freiwillig eine Steuererklärung abgeben, oder wartet man, bis man eine Aufforderung vom Finanzamt bekommt?
Danke
Servus,
Muß man freiwillig eine Steuererklärung abgeben, oder wartet
man, bis man eine Aufforderung vom Finanzamt bekommt?
weder - noch.
Entweder braucht keine Steuererklärung abgegeben zu werden, weil die Einkünfte (alle, nicht bloß die aus Kapitalvermögen) zu niedrig sind.
Oder man ist wegen der Höhe der Einkünfte dazu verpflichtet, dann ist das nicht freiwillig, und hängt nicht von einer besonderen Aufforderung ab.
Es gibt noch eine Möglichkeit: Wenn nämlich andere Einkünfte vorlagen, die bisher in ESt-Erklärungen angeführt worden sind, und die Einkünfte aus Kapitalvermögen verschwieden wurden, pressiert es richtig:
Dann ist es nämlich jeden Tag möglich, dass die Behörde schon draufgekommen ist, und ab diesem Zeitpunkt ist die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend - weiß auch nicht so recht, warum ich beim Stichwort Luxemburg immer so komische Assoziationen hab…
Schöne Grüße
MM