Abgabetermin Steuer 2008 als Freiberufler?

Ich bin als freiberufliche Übersetzerin tätig. Ein befreundeter Steuerberater hat mir die Steuererklärung für 2008 nun angefertigt, mit der Mitteilung, ich muss 6500 € USt innerhalb von 4 Wochen nach Abgabe und Erhalt des Steuerbescheids zahlen. Da mein Gewinn 2009 aufgrund der Wirtschaftskrise ungefähr um die Hälfte niedriger war möchte ich gerne diese Zahlung so lange herauszögern wie es geht. Ich habe gelesen dass man eine Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen kann. Ist das hier auch anwendbar? Konkret: Bis wann muss ich die angefertigte Steuererklärung 2008 abgeben und welche Konsequenzen habe ich? VIELEN DANK!

Hallo,
erstmal hat der SB natürlich recht. Die Abgabe sollte bis spätestens ende 2010 erfolgen, aber…das Finanzamt kann ab November 2009 zuschläge und zinsen auf die geschuldete Summe verlangen. Die Argumentation das der gewinn halbiert wurde, wird kein gehör bei der Zahung finden, lediglich auf die zu erwartenden Vorrauszahlungen kann man dieses Argument anbringen.

Gruß

Sven

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Steuererklärungsfristen für 2008

Nach den gleichlautenden Erlassen externer Link der obersten Finanzbehörden der Länder und des Bundesfinanzministeriums müssen Steuererklärungen für 2008 grundsätzlich bis zum 31.05.2009 abgegeben werden, bzw. - wenn die Erklärung durch einen Steuerberater abgegeben wird - bis zum 31.12.2009.

http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/steuerupdate200…

(3) Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28. Februar 2010 bzw. in den Fällen des Abschnitts I Absatz 2 bis zum 31. Mai 2010 verlängert werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Be-tracht.

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4134/DE/Wir…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4134/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Abgabenordnung/023__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4134/DE/Wir…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4134/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Abgabenordnung/023.html)

Als erstes stimmt der Termin 31.05.2009. In Absprache mit dem Finanzamt (das wird wohl hoffentlich Dein Steuerberater getan haben) ist Terminverschiebung möglich. Das ist „Verhandlungssache“

Ich würde Dir raten, Dich direkt mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Ich kann nur Positives über den telefonischen u n d persönlichen Kontakt mit den Finanzbeamten sagen. - Sachlich korrekte Informationen und Verständnis für das „Los“ des Steuerpflichtigen …

Ich mache als Kleinunternehmer meine Buchhaltung und Steuererklärung selbst (was mich natürlich entsprechend frustet … und damit immer wieder die Beschäftigung damit verschieben lässt…) Im letzten Jahr hatte man bis September Geduld mit mir für 2008… Und sie haben es sogar geschafft, mir nach Feststellung eines Fehlers aus dem Steuerbescheid 2006 im Rahmen ihres Ermessensspielraumes durch gutwillige Auslegung noch eine Rückzahlung zu ermöglichen, obwohl die Einspruchsfrist lange abgelaufen war.

Schönen Frühling wünscht Brettina

Hallo, wie war es die Jahre vorher?
Die 4 Jahr gelten nur für Steuerbürger, die keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben oder keine sogenannten Lohnersatzleistungen, z. B. Kurzarbeitergeld u.a) bezogen haben.
Ansonsten sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung bis zum 30.09. des Folgejahres verpflichtet, wobei man dies in Gesprächen mit dem zuständigen Finanzbeamten auch um ein paar Monate weiter nach hinten verschieben kann (aber die Fristverlängerung schriftlich gegen lassen!). Warum lässt Du nicht deinen Steuerberater die Sach weiterabwickeln, der dürfte doch Profi auf diesem Gebiet sein.
Gruss Hermann

zu Hermann:
30.09.2009 ist nur nach formlosem Antrag möglich (z.B. wegen noch ausstehender Belege), dem aber meistens stattgegeben wird.

Sonst ist der Termin der 31.5.2009

Ich kenne mich leider mit freiberuflichen Tätigkeiten bzw. deren einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen nicht aus.

Ungestraft kann man eine Einkommensteuererklärung am letzten Fristtag abgeben.
Häufig dauert es einige Monate, bis man zur Abgabe schriftlich aufgefordert wird.
Bei verspäteter Abgabe, die der Steuerpflichtige zu verantworten hat, kann das Finanzamt Verzugszinsen berechnen.

Man könnte versuchen mit einer plausiblen Begründung eine offizielle Fristverlängerung zu erreichen. Ob auch in diesem Fall das Finanzamt Verzugszinsen berechnen kann weis ich nicht.

hallo,

freiberufler werden hinsichtlich der abgabe der steuererklärung behandelt wie angestellte (nichtselbständige).
und das beudetet, daß vier jahre zeit bleiben, bis eine steuererklärung abgegeben werden kann/muß, beginnend mit dem jahr, das auf das betreffende steuerjahr folgt.
im klartext: abgabe für steuererklärung 2008 ist der 31.12.2012.

saludos, borito

Hallo Heather,

sorry , ich habe jetzt die ANTWORT etwas herausgezögert, aber das Fi-amt wird nicht so lange warten. Ust muss natürlich getrennt von der Einkommenssteuer ermittelt werden und das Fi-amt hat
eine Forderung an Dich.
Vielleicht kannst Du Raten vorschlegen. Bespreche das bitte mit Deinem Steuerberater.

Viel ERFOLG wünscht Dir

Wolfgang aus Oberbayern

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Hallo,

das mit den 4 Jahren gilt nur, wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist.
Die Einzelheiten kenne ich leider nicht.
Ich an Deiner Stelle würde nochmals den befreundeten Steuerberater fragen.

Viele Grüße

Paola