Abgangszeugnis nicht ganz klar

Ich habe folgendes Problem: Ich habe nach zwei Anläufen das Abitur nicht geschafft(2002 1 Jahr Zivildienst), immer in den letzten Prüfungen. Nun ist mir nicht ganz klar was der Text auf meinem Abgangszeugnis bedeuten soll.

„Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 4.5.1993 (BASS 13-36 Nr.5) als Nachweis der Fachhochschulreife. Es berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses Zeugnis gilt auch als Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in den Ländern Bremen. Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.“

„Es berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen.“

Soll das bedeuten, das ich ohne Praktikum oder Ausbildung in NRW studieren kann? Mir wurde immer gesagt ich bräuchte zumindest ein Praktikum.

Danke im Voraus!

Du brauchst eine Ausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum - der Text auf deinem Zeugnis ist etwas „schwammig“ formuliert. Das Zeugnis - also die Fachhochschulreife - ist erst gültig, wenn du Praktikum oder Lehre hinter dir hast.
Danach kannst du dann an einer FH oder einer Gesamt-Hochschule studieren. Mit dem FH-Vordiplom in der Tasche kannst du dann auch an eine „richtige“ Hochschule.

Ich habe folgendes Problem: Ich habe nach zwei Anläufen das
Abitur nicht geschafft(2002 1 Jahr Zivildienst), immer in den
letzten Prüfungen. Nun ist mir nicht ganz klar was der Text
auf meinem Abgangszeugnis bedeuten soll.

"Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine
abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes
Praktikum gemäß der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 4.5.1993
(BASS 13-36 Nr.5) als Nachweis der Fachhochschulreife. Es
berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes
Nordrhein-Westfalen.

Halloele,

es steht doch oben drinne, dass es in Verbindung mit einjaehrigem Praktikum bzw. Berufsausbildung als Nachweis der Fachhochschulreife gilt. Die brauchst Du um auf die FH zu koennen. Also musst Du ein Praktikum bzw. eine Ausbildung machen.

Gruesse Bergsteiger.

Dieses Zeugnis gilt auch als Nachweis des
schulischen Teils der Fachhochschulreife in den Ländern
Bremen. Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,
Saarland und Schleswig-Holstein."

„Es berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes
Nordrhein-Westfalen.“

Soll das bedeuten, das ich ohne Praktikum oder Ausbildung in
NRW studieren kann? Mir wurde immer gesagt ich bräuchte
zumindest ein Praktikum.

Danke im Voraus!