Abgasanlage ohne Abnahme nicht zu Laut etc

Nabend,
es geht um folgende Frage: Ein Freund von mir hat sich unter seinen Diesel eine Abgasanlage gebaut die kein TÜV hat. Sie ist nicht zu Laut oder ähnliches, es geht anscheinend nur darum, dass der Endtopf ausgelassen ist und durch ein durchgehendes Rohr ersetzt wird. Unsere Diskussion führte ins nichts, er glaubt die maximale Strafe die er zu erwarten hätte, wären evtl. die Stilllegung, Bußgeld und Punkte! Er stützt seine Aussage darauf das es das Fahrzeug ja in keiner Weise beeinträchtigen würde!
Liegt er mit seiner Einschätzung richtig oder droht Erlöschung der Versicherrung? Und was würde das genau bedeuten für den Versicherrungsträger?

Vielen danke und Lieben Gruß flybest

Hallo,

Alles nicht so einfach. Da er keinen Nachweis für das Abgasverhalten hat, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges was hier normalerweise 135€ und Punkte kostet. Halter erhält die Auflage das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen bei TÜV/DEKRA vorzufahren und die Vorschriftsmäßigkeit kontrollieren zu lassen.
Versicherungsschutz: Die Haftpflichtversicherung bleibt bestehen, d.h. der Geschädigte bekommt auf jeden FAll sein Geld von Deiner Versicherung. Ob Deine Versicherung Dich in Regress nehmen kann, musst Du bei Deinen Versicherungsbestimmungen nachlesen (unter Obligenheitsverletzungen). Da der Auspuff eigentlich keine Gefahrenerhöhung für die Versicherung bedeutet, dürfte es wohl kein Regressforderungen geben. In der Vollkasko könnte es eventuell etwas anders aussehe, auch da bitte bei Deiner Versicherung nachlesen. Wenn das Fahrzeug nicht lauter ist (was ich mir bei einem fehlenden Endtopf aber nicht vorstellen kann), merkt das erst der Prüfer bei der HU.

auch nabend,

wie dein freund richtig meint:

evtl. die Stilllegung, Bußgeld und Punkte!das ganze, wenn man sich nicht rausreden kann wie: habe ich gerade montiert, neues ESD it bestellt, gibt dann aber sicherlich einen mängelbericht. aber zugleich auch im falle eines unfalles kein versicherungsschutz. aber wo kein kläger - dort kein richter

hallo!

im §19 der StVZO ist geregelt: die betriebserlaubnis des fzgs. erlischt, wenn man änderungen vornimmt, die entweder
a) eine gefährdung von verkehrsteilnehmer zur folge haben können oder
b) das abgas- und geräuschverhalten verschlechtern

fall a) dürfte nicht zutreffen (beispiele wären evtl. nicht genehmigte/passende felgen, reifen, umbauten an der bremsanlage usw., zu starker motor…)

fall b) trifft aber zu: man kann die auswirkungen eines umbaus auf das „abgasverhalten“ schlecht beurteilen, weil sovieles damit zusammenhängt (strömungsverhalten der abgase, gegendruck in den auspufftöpfen usw, usw.).

deshalb ist mal festgelegt worden, dass alle teile der auspuffanlage geprüft sein müssen, also z.b. e-prüfzeichen haben oder einen anderes gutachten, dass sie für das betreffende auto geeignet sind. ist ein teil nicht genehmigt, wird IMMER von einer verschlechterung ausgegangen und die betriebserlaubnis erlischt somit.

welche bußgelder und punkte da drohen, müßtest du selbst mal googeln.

mit der versicherung hat das alles nichts zu tun, du hast trotzdem versicherungsschutz. nur wenn z.b. ein unfall URSÄCHLICH auf die umbauten zurückzuführen ist (beim auspuff wohl unmöglich, außer er reißt ab und trifft jemanden) gibt es ärger mit der versicherung.

sie muß den gegnerischen schaden aber trotzdem bezahlen (der geschädigte kann ja nichts dafür, dass du mist gemacht hast), aber sie wird bei dir regress nehmen, also das geld wieder von dir holen, und zwar in der regel bis 5000,- euro.

grüße!

hallo flybest,
ein klarer fall von geht gar nicht!!!
Versicherung und Betriebserlaubnis sind erloschen.
Um das zu legalisieren müsste er ein Abgastechnisches Gutachten machen lassen, was einpaar tausend euro kostet. und auch da würde nur bei herauskommen, das die anlage die gesetztlichen anforderungen nicht erfüllt.
vergiß es.
gruß dirk

Nabend,
es geht um folgende Frage: Ein Freund von mir hat sich unter
seinen Diesel eine Abgasanlage gebaut die kein TÜV hat.

In diesem Moment erlischt die Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug. Es darf im öffendlichen strassenverkehr nicht mehr genutzt werden. Falls ein Unfall passiert, braucht die Haftpflichtversicherung micht zahlen. Bei einem Körperschaden mit anschließenden gesundheitlichen Folgen, kann das sehr teuer werden. Er hat bis an sein Lebensende daran zu knabbern.

Gruß
M.Zimmermann

Hallo,

generell ist das willkürliche Abändern der Abgasanlage eine Tatsache, die zunächst einmal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Deswegen, weil die Maßnahme das Abgas- und Geräuschverhalten verändert (§19(2)StVZO). Damit ist es auch eine Ordnungswidrigkeit, die mit Punkten im VZR in Flensburg, einer Anzeige und Geldbußen (nicht festgelegt - differiert von Fall zu Fall) geahndet wird. In der Regel kommen dann noch die Kosten für Gutachten etc. dazu, welche die Polizei erstellen lässt (TÜV,Dekra). Ebenfalls wird das Fahrzeug wahrscheinlich entstempelt (zwangsstillgelegt), was aber auf den Beamten ankommt. In jedem Falle ist aber viel Geld fällig (hatte den Fall bei einem Kunden so ähnlich dieses Jahr- WöhrderSeeTour Anfahrt: 900Euro Strafe, drei Punkte, 600Euro Abschleppen und ein paar Gutachten. Aber nur weil er Lehrling war - sonst wäre es teurer geworden).
Legalisieren (Abnahme) ist natürlich auch möglich, aber oft unwirtschaftlich (Messung Fahr-/Standgeräuschwerte, Abgasverhalten etc…). Ausser Geld spielt keine Rolle :o)
Im Falle eines Falles trifft es auch den Versicherungsschutz, wenn die Versicherung Wind bekommt vom Erlöschen der BE. Das hören die Versicherer gerne, weil dann die Leistungen wieder gekürzt werden. Kommt aber auf den Streitfall an.
Geradestehen muss für den Mist sowohl der Halter, als auch der Fahrer. Der Halter müsste die Verkehrstüchtigkeit überwachen, der Fahrer ist dazu ebenfalls gezwungen.

Hoffe weitergeholfen zu haben!
Gruß!

Roman