Abgasnormen bei Gasheizungen (Stilllegung)

Hallo,

bei uns steht im November / Dezember wieder die jährliche Abgasmessung an. Nun war eigentlich geplant diesen Herbst auf eine andere Heizart umzustellen nur schaffen wir es nicht mehr, da andere teure Dinge anstehen.

Unser Ofen hat einen nun 16 Jahre alten Graner Brenner und war letztes Jahr knapp an den 11% Abgasverlust (trotz professioneller Reinigung)

Mir wurde jetzt von einer Quelle gesagt, dass der Ofen nur noch bis zu 11% haben darf, sonst wird er stillgelegt, eine andere Stimme sagt jedoch, wenn man Eigentümer des Hauses ist, und das sind wir, dann würde diese Regel mit einer Übergangsfrist nicht gelten.

Was ist denn nun richtig? Da unser Umbau ja das nächste halbe Jahr über die Bühne gehen soll möchte ich nicht einen neuen Brenner einbauen, so billig sind die ja nun auch wieder nicht.

Danke Ute

Hallo!
Wir haben mit unsere Terme die selben wehrte, sind auch Eigentümer und laut Schornsteinfeger soll es kein Problem sein die Heizung weiter zu nutzen bis sie defekt ist (gibt keine Ersatzteile mehr)ich weiß aber nicht genau wie weit sich diese werte auf die Leistung der Heizung beziehen dürfen, im Zweifel mal nachfragen beim zuständigen Schornsteinfeger, was sich dann bei der Messung von selber ergibt.

Gruß sep.

Hallo,

unser Bezirksschornsteinfeger hat uns eben auf die 11% hingewiesen, und das der Ofen etwas zu hoch war Ende 2005. Und eben, dass der Ofen stillgelegt werden muss, wenn er die 11% nicht einhält. Alternative wäre der Einbau eines neuen Brenners. Da wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht wussten, dass es ein Unterschied gibt zwischen Mieter und Eigentümer haben wir ihn nicht darauf hingewiesen (oder steht das eh in seinen gescheiten Blättern?).

Was für uns interessant ist, ist eben die Frage, schaffen wir es mit etwas über 11% bis April nächsten Jahres unseren Ofen am Leben zu erhalten, oder müssen wir den Umbau dieses Jahr bevor es richtig kalt wird, noch durchziehen.

Danke Ute

Am besten schaust Du hier mal selber nach, da die Grenzwerte gestaffelt sind.
Nach “Tag” der Errichtung, Nennwärmeleistung, Öl- oder Gasfeuerungsanlagen etc.

Information über die neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung.
http://www.schornsteinfegermeister.de/scho/einstufun…
http://www.kroeckel.de/html/abgasverlust.html
mfg
W.

Hallo Ute seh hier mal nach http://www.gerald-lange.de/aktuelles/heizungstausch.htm

Gruß sepp.

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Hi,
abgasverlußt über 11% - mit dem Schornsteinfeger reden wenn ihr die anlage erneuern wollt gibt er euch bestimmt eine ausreichende frist ( sind auch nur menschen)

der abgasverlust ist unabhängib von der inbetriebnahme der heizung. siehe link gerald lange.

mfg

axel