Abgasuntersuchung 2010...dringende Frage!

Hallo,
ich habe mir heute einen neuen gebrauchten Wagen zugelegt, TÜV und AU bis 7/11.
Ich möchte ihn gerne am Montag ummelden, allerdings
hat der Vorbesitzer keine Bescheinigung mehr vom AU Bericht der bis 7/2011 gültig ist.
Ich habe jetzt noch eine Bescheinigung die bis 5/2010 gültig ist.

Meine Frage:
Muß ich jetzt übernächsten Monat eine neuen HU durchführen lassen?
Kann ich meinen PKW überhaupt zulassen???

Hallo,

… TÜV

und AU bis 7/11.

Muß ich jetzt übernächsten Monat eine neuen HU durchführen
lassen?
Kann ich meinen PKW überhaupt zulassen???

Servus!
Kann es denn sein, dass sich da mittlerweile was geändert hat? Zum Beispiel, weil es nur noch gemeinsame Untersuchungen gibt und nur noch eine Plakette am Auto zu finden ist…?

Und wenn da 7/11 steht, gilt das doch für das Auto unabhängig vom Halter…!

Gruß
Jogi

Zum Gruße,

Kann es denn sein, dass sich da mittlerweile was geändert hat?
Zum Beispiel, weil es nur noch gemeinsame Untersuchungen gibt
und nur noch eine Plakette am Auto zu finden ist…?

Das stimmt. Jedoch gilt diese Regelung ab 01/2010.
Die HU und AU in diesem Fall wurden aber 07/2009 durchgeführt, also sind dort noch zwei Plaketten drauf.

Und wenn da 7/11 steht, gilt das doch für das Auto unabhängig
vom Halter…!

Ja. Aber wenn es für das Auto keine AU-Bescheinigung mehr gibt, kann man es so nicht zulassen.

Gruß TL

Zum Gruße,

Muß ich jetzt übernächsten Monat eine neuen HU durchführen
lassen?

Das wäre die eine Möglichkeit. Du könntest aber in dem Betrieb, der die letzte AU durchgeführt hat, nachfragen, ob sie dir die Bescheinigung raussuchen können. Sie muss dort drei Jahre lang archiviert werden.

Kann ich meinen PKW überhaupt zulassen???

Nicht ohne AU-Bescheinigung.

Gruß TL

Ich habe jetzt den Betrieb gefunden ,der die letzte AU durchgeführt hat und ich bekomme die bescheinigung von denen.

Aber ich habe ja noch eine die bis 05/2010, sprich nächsten Monat, gültig ist.
Kann ich meinen Wagen mit dieser anmelden und dann die Plakete „umändern“ lassen?

Wenn ja wo? Reicht es wenn ich dann zum TÜV fahre und die andere AU vorzeige?

Hallo Damien,

kann sein daß da etwas faul ist? Die AU mußte Dein Vorbesitzer sowieso immer mitführen und deßhalb wird sie auch meistens im Auto gelassen. Daß Du eine Bescheinigung hast die nicht mit der Plakette übereinstimmt kommt mir seltsam vor. Wenn beim Kauf vereinbart wurde daß die AU bis 2011 geht würde ich darauf bestehen.

Mir ist vor 4 Monaten das selbe passiert, TÜV und AU waren getürkt. Dieser Ausdruck hat für mich seither bedeutung, der Verkäufer war Türke.

es ist ganz einfach, ruf den Verkäufer an und sage er soll die richtigen Papiere da wo er die Untersuchung machen lies anfordern und Dir schicken, aber bleib bitte höflich, sonst stellt er evtl. stur. Wenn da was nicht stimmt wird ihm warm ums Herz. In meinem Fall hat er teuschend echte Bescheinigungen beschafft, was mir egal war als ich den Bock angemeldet hatte. Mit der Bescheinigung anmelden die Du hast kannst Du immer noch aber so eine AU ist auch nicht mehr billig.

Viel Glück wünscht
Elmar

hat der Vorbesitzer keine Bescheinigung mehr vom AU Bericht
der bis 7/2011 gültig ist.
Ich habe jetzt noch eine Bescheinigung die bis 5/2010 gültig
ist.

Hallo,
sind die beiden Bescheinigungen von demselben Auto?
Gruss Helmut

Also ich werde meine Frage jetzt einfach mal vereinfachen:

Kann ich ein Auto das nur noch AU bis zum 5/2010 in der nächsten Woche anmelden? Oder gibt es irgendwelche Beschränkungen?

Hallo,

Kann ich ein Auto das nur noch AU bis zum 5/2010 in der
nächsten Woche anmelden? Oder gibt es irgendwelche
Beschränkungen?

Klar geht das, auch noch im nächsten Monat.
Bei unserer Zulassungsstelle würde es sogar noch später gehen, solange die HU gültig ist. Da die AU-Plakette nicht mehr geklebt wird, interessiert die AU keinen mehr. Kann natürlich in anderen Ämtern anders sein.

Beste Grüße
Guido