Angenommen jemand hat vor 8 Jahren eine Ausbildung abgebrochen;
wobei abgebrochen das falsche Wort ist.
Die Ausbildung wurde über die volle Zeit von 3 Jahren gemacht, die Berufsschule mit gutem Notenschnitt beendet und die Theoretische Prüfung wurde bestanden.
Lediglich die Praktische Prüfung (Handwerk) wurde auch in der Wiederholung 6 Monate später nicht bestanden.
(Theoretische Prüfung Note 1; Praktisch 6. Amüsant, ich weiss…)
Wie sieht es nun aus wenn man diese Ausbildung im Nachhinein abschliessen will?
Man wird doch wohl nicht nochmal 3 Jahre das selbe lernen müssen, oder?
Ist die bestandene Theorie Prüfung noch gülig nach den 8 Jahren?
(Die zu wiederholen wäre kaum Möglich da von den 3 Jahren Berufsschule kaum noch Wissen übrig ist)
diese Frage wird nur die zuständige Handwerkskamer beantworten können. Hier kommt soviel auf den Einzelfall an, so daß hier keine Auskunft zu erwarten ist.
Was hätte derjenige zu verlieren, wenn er genau die hier gestellten Fragen bei der Handwerkskammer stellt?
…da von den 3 Jahren
Berufsschule kaum noch Wissen übrig ist
Mit diesem Argument würde ich mich gegenüber der Handwerkskammer zurückhalten …
Ist die bestandene Theorie Prüfung noch gülig nach den 8
Jahren?
(Die zu wiederholen wäre kaum Möglich da von den 3 Jahren
Berufsschule kaum noch Wissen übrig ist)
Such‘ (googel) mal nach „HWK Prüfungsordnung“, am besten bei der für dich zuständigen HWK; ich kenne nur die Zwei-Jahres-Regelung, d.h. wenn du später als zwei Jahre nach der letzten Prüfung antrittst, musst du die gesamte Prüfung ablegen.