Heute ist an einer Kesseltherme in einer Mietwohnung ein Drehknopf abgebrochen. Die Therme ist seit etwa 1995 in der Wohnung, die erst seit 9 Monaten vom jetzigen Mieter gemietet wird. Handelt es sich bei dem Teil um eine Verschleißerscheinung? Und wer muss dafür jetzt haften? Weil man kann sich vorstellen, dass es da nicht so einfach Ersatzteile gibt und der Knopf ja ausgewechselt werden muss - sonst kann der Mieter den Winter in einer kalten Wohnung verbringen.
in erster Linie ist der Vermieter dafür zuständig, dass die Wohnung insgesamt als solche auch nutzbar ist. Dazu gehört natürlich auch, dass man in unseren Breitengraden heizen kann.
Lediglich über die Kleinstreparaturklausel kann der Vermieter eine begrenzte Summe auf den Mieter abwälzen. Gibt es eine solche nicht im Vertrag, bzw. übersteigt die Reparatur diesen Betrag, dann zahlt der Vermieter.
(Die Frage, ob es sich um Verschleiß handelt, ist natürlich so nicht zu beantworten, aber aufgrund des Alters durchaus naheliegend.)
(Die Frage, ob es sich um Verschleiß handelt, ist natürlich so
nicht zu beantworten, aber aufgrund des Alters durchaus
naheliegend.)
sehr richtig, denn der Knopf kann ja auch mit Gewalt
abgebrochen worden sein (evtl. Schadensersatz)
Ehrlich gesagt habe ich noch nie gehört, dass ein Drehknopf zur Heizungseinstellung durch Verschleiß abbricht. Jeder Lautstärkeregler einer Stereoanlage hält schließlich auch Jahrzehnte und wird wesentlich häufiger betätigt.
Gruß
loderunner