Abgebrüht?

Hallo,

ein Plichteilberechtigter verlangt von einer Erbengemeinschaft Auskunft zum Nachlaß. Hierfür setzt er eine Frist von zwei Wochen, indem er alle anschreibt (z.B. mit Rückschein). Die Erben reagieren nicht.Sind die jetzt fein raus? Wie geht es weiter? Nur noch mit Anwälten und Gerichte? Und was kostet das??

papur21

Hallo!

Also, dann möchte ich mal versuchen, Dir etwas weiter zu helfen, auch wenn ich kein Fachmann bin. Aber Du sollst hier auch nicht mit leeren Händen stehen…

Sind die jetzt fein raus?

Nein, sicher nicht. Ein einfaches Ignorieren von berechtigten Ansprüchen lässt diese ja noch nicht verfallen.

Nur noch mit Anwälten und Gerichte?

Da wohl kein gutes Verhältnis der Erbengemeinschaft angenommen wird, wäre ein Anwalt mehr als ratsam! Wobei ich einschränken würde, dass es sich bei der zu erwartenden Erbschaft schon ‚lohnen‘ sollte. Um 500 Euro würde ich persönlich mich nicht per Anwalt streiten wollen, aber das ist eine private und unqualifizierte Ansicht.

Und was kostet das??

Das hängt von vielen Faktoren ab. Zunächst einmal davon, wie der Streit weiter verläuft und was seitens der Anwälte und ggf. des Gerichtes getan werden muss. Und dann kommt noch hinzu, dass solche Kosten immer vom sogenannten Streitwert berechnet werden - also von der Höhe des zu erwartenden Erbes. Daher kann Dir hier niemand dazu eine wirkliche Auskunft geben.

Eine Erstberatung beim Anwalt kostet aber nicht die Welt und sollte Klarheit bringen.

Viele Grüße,
Swantje

papur21

Pflichtteilsberechtigt?
Hallo,

ein aussagekräftiger Betreff ist wohl zuviel verlangt?

ein Plichteilberechtigter verlangt von einer Erbengemeinschaft
Auskunft zum Nachlaß.

Ist der-/diejenige denn 100pro sicher, daß er Anspruch auf den Pflichtteil hat?
In Foren kursieren häufig nichtzutreffende Annahmen.

Wie ist denn das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser?

Hierfür setzt er eine Frist von zwei
Wochen, indem er alle anschreibt (z.B. mit Rückschein). Die
Erben reagieren nicht.Sind die jetzt fein raus? Wie geht es
weiter? Nur noch mit Anwälten und Gerichte? Und was kostet
das??

Abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis könnte man einen Anwalt konsultieren oder sich wegen Nicht-Anspruchs diesen Gang sparen.

Gruß Gudrun