Abgefallene Fliesen durch Straßenbauer

Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin oder eher in der Rubrik „Recht“. Bei meinen Eltern wird momentan die die Straße und der Bürgersteig aufgerissen um neue Rohre zu verlegen. Nachdem die Straßenbauer den Bürgersteig vor dem Haus meiner Eltern aufgerissen hatten, lagen ca. 20 Fliesen von der Grundstücksmauer auf dem Boden. Ich wandte mich an den Auftraggeber (Stadtverwaltung) mit der Bitte, wenn die fertig sind, dass die Fliesen wieder angebracht werden. Der Verantwortliche sagte mir, dass die Fliesen eine gewisse Erschütterung aushalten müssen. Wenn die Fliesen bis zu einem gewissen Wert abfallen wäre das unser Problem. Erst wenn ein bestimmter Wert überschritten ist, dann wäre es ihr Problem. Am Ende der Baumaßnahme würde ein Ingenieur durch die Straße gehen und die Schäden beurteilen.
Jetzt meine Frage: Stimmt das was der erzählt? Wenn ja, wie soll das gehen? Stellen die vor dem Bürgersteig aufreißen einen Seismograph auf um die Erschütterung zu messen? Mir kommt das vor als wäre das nur eine billige Ausrede.

Danke und Grüße
Torsp

Bei größeren Baumaßnahmen ist es in der Tat üblich vor und nach der Maßnahme eine Beweissicherung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen, um belegen zu können, wo sich der Zustand während der Baumaßnahme verschlechtert hat und inwieweit die Baumaßnahme hierfür verantwortlich ist. Ich habe mit solchen Fällen regelmäßig am Rande zu tun. Ob das im konkreten Fall gemacht wurde, kann man natürlich nur durch entsprechende Nachfrage ermitteln.

Aber auch ohne Beweissicherung vorab lassen sich durchaus Feststellungen aufgrund von Berechnungen und Erfahrungswerten treffen. D.h. wenn man die eingesetzten Maschinen, den Baugrund und die Abstände zu Schadstellen, … kennt, kann man hieraus Ableitungen vornehmen, inwieweit es wahrscheinlich ist, dass die Baumaßnahme für einen Schaden verantwortlich sein könnte. Dem wird dann natürlich der Bauzustand an der Schadstelle gegenüber gestellt. D.h. wenn die Bausubstanz ohnehin schon marode war, kann der Verursachungsbeitrag der Baumaßnahme gegen Null gehen, war die Bausubstanz 1A wird liegt der Verursachungsbeitrag der Baumaßnahme bei 100%, und entsprechend muss dann natürlich auch gehaftet werden.

D.h. auf deinen Fall bezogen: Wenn da mit Gerätschaften gearbeitet wurden, die im unmittelbarer Nähe zur Mauer erhebliche Erschütterungen verursacht haben, bei denen auch eine 1A verflieste Mauer keine Überlebenschance mehr gehabt hätte, sieht es gut mit einem entsprechenden Ersatz aus. Wurde hingegen erschütterungsarm in eher größerem Abstand gearbeitet und war die Mauer ohnehin schon feucht und bröckelig, wird es eher wenig bis nichts geben.

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