Abgelaufene Lebensmittel

Hallo,
mich würde ja mal interessieren ob Supermärkte Abgelaufene Lebensmitten verkaufen dürfen, reduziert oder nicht?

Bezogen auf:
Heute, am 02.02.2010 habe ich reduzieren Ware gekauft und anschließend erst auf das MHD gesehen, das MHD war: 29.01.2010.

Kann mir da einer helfen?

Hallo hf110c,

schau hier:

http://www.qualitaetssiegel.net/de/verbraucher/gesun…

Zitat:

MHD im Laden überschritten
Wenn ein Lebensmittel das MHD überschritten hat, aber nicht verdorben ist, darf es im Laden noch verkauft werden.
Oftmals wird es zu einem günstigeren Preis angeboten mit dem Vermerk, MHD bald abgelaufen. Wer sparen will und seinen Speiseplan entsprechend darauf einstellt, kann damit so manchen Euro sparen.

Gruß Motorradmieze*

*die sehr oft in der diesbezüglichen Kühltruhe 50% spart. Dann ist sogar mal ne Kindermilchschnitte mit kokos für die Quengel erlaubt.

Hallo,

mich würde ja mal interessieren ob Supermärkte Abgelaufene
Lebensmitten verkaufen dürfen, reduziert oder

Abgelaufen? Das kenne ich eigentlich nur von Schuhsohlen.

Bezogen auf:
Heute, am 02.02.2010 habe ich reduzieren Ware gekauft und
anschließend erst auf das MHD gesehen, das MHD war:
29.01.2010.

Hm, sag mir doch mal bitte, wo ich ein MHD auf einem Apfel oder einer Kartoffel finde. Und wozu? Mindert das nicht den Geschmack?

Kann mir da einer helfen?

Ich glaube kaum.

Spaß beiseite: Wenn das gesetzlich vorgeschriebene MHD überschritten ist, hast Du ein einklagbares Recht auf eine Lebensmittelvergiftung, ist doch klar.

Freundliche Grüße
Wil

Hallo,
also ich würde da nicht so einen Wirbel machen.
Wenn es nicht unbedingt Milchprodukte sind, kann man die Waren dennoch gut und gerne noch 1 Woche danach essen.
Und bei den meisten Lebensmitteln sieht oder schmeckt man es ja sowieso ob es noch gut ist oder nicht.
Ich kaufe oft abgelaufene oder fast abgelaufene Waren zu reduziertem Preis.
Das geht wunderbar.
LG
Waldemar

Wenn es nicht unbedingt Milchprodukte sind, kann man die Waren
dennoch gut und gerne noch 1 Woche danach essen.

Hallo Waldemar,

also die Aussage stimmt ja weder so noch so rum…

Bei Fleisch und Fisch bspw. würde ich wohl deutlich kürzer gehen, bei Hackfleisch oder Geflügel bspw. kann schon 1 Tag vor dem Ablauf zu spät sein. Leberwurst, Mett, etc. sind auch so heiße Kandidaten. Umgekehrt kann ein Joghurt oder Quark auch mal mehr als 1 Woche vertragen.

LG Petra

Hallo,

rein rechtlich hast Du nur einen Anspruch auf ein mangelfreies Produkt, und mangelfrei heißt mangelfrei zum Zeitpunkt des Kaufs. Es ist nicht vorgeschrieben, dass das Produkt noch eine bestimmte Zeit halten muss (es gibt ja auch genug verderbliche Produkte ohne MHD).

Da MHD nur heißt, dass ein Produkt mindestens bis zu diesem Datum OK sein wird, heißt es gerade nicht, dass es nach Ablauf dieses Datums zwingend nicht mehr OK sein wird. In Extremfällen kann dies bedeuten, dass ein Produkt sogar noch Jahre nach dem MHD vollkommen Mangelfrei sein kann (getrocknete Hülsenfrüchte, Reis, Nudeln, … halten nahezu ewig).

Aber selbst wenn ein Produkt nach Ablauf des Datums einen Mangel zeigt, bedeutet dies nur, dass man ein Recht auf Gewährleistung hat. Ein Verbot des Verkaufes gibt es nicht.

Ausnahmen können allerdings da gelten, wo besondere Vorschriften eingreifen, wie z.B. die ehemalige Hackfleischverordnung (heute in anderen Vorschriften aufgegangen). Diese verbot tatsächlich den Verkauf von Hackfleisch ab dem Tag nach der Herstellung.

Gruß vom Wiz, der sich nie auf ein MHD sondern nur auf seine eigenen Sinne verlässt