Darf oder muss ein Supermarkt Lebensmittel nach Mindesthaltbarkeitsdatum zu einem günstigeren Preis verkaufen? Oder ist ein Supermarkt verpflichtet streng nach dem Ablaufddatum der Mindesthaltbarkeit die Ware auszusortieren? Ich wüsste gerne viel mehr über dieses Thema - wer macht mich schlau? Lieben Dank dafür bereits im Voraus.
Hallo, E. Bachmann,
Viele Supermärkte verkaufen Lebensmittel, bei denen nur noch eine kurze Haltbarkeit vorliegt, zu günstigeren Preisen. Ein Muss ist das nicht. Eine Verpflichtung zum Aussortieren der abgelaufenen Ware gibt es nicht, allerdings trägt der Supermarkt bei Verkauf die alleinige Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit des Lebensmittels und müsste sich sozusagen täglich davon überzeugen, dass die Ware noch o.k. ist. Dieses Risiko geht eigentlich kein Supermarkt ein, so dass sicher flächendeckend die bereits abgelaufene Ware aus den Regalen genommen wird. Billiger verkauft wird nach meiner Beobachtung nur Ware, die noch eine, wenn auch kurze, Restlaufzeit hat.
Viele Grüße
Kecker
Das Mindesthaltbarkeitsdatum MHD ist nichts anderes als ein Hinweis des Produzenten, dass die Ware bis zu diesem Zeitpunkt, bei entsprechender Lagerung, keinen Qualitätsmangel hat. MHD ist nicht das Ablaufdatum eines Produktes. Es kann und darf weiterhin verkauft werden wenn es nicht schlecht geworden ist. Zu welchem Preis dies geschieht liegt ganz im Ermessen de Händlers. Verschiedene Möglichkeiten:
- Die Ware wird aus dem Bestand genommen. Dies geschieht meistens, ist aber eigentlich oft nicht notwendig.
- Die Ware wird abgepreist. Auch oft üblich. Der Händler muss aber die Ware nicht abpreisen. Kann er machen wie er will!
- Die Ware wird weiter verkauft zum Normalpreis. Selten, kommt aber vor, wenn Händler und Käufer es nicht merken.
- Das MHD wird „renoviert“ d.h. verlängert. Illegal - wird aber gemacht. der Händler macht sich strafbar.
Nach dem Ende des Haltbarkeitsdatums „Haltbar bis …“ (nicht Mindesthaltbarkeitsdatums) darf die Ware nicht mehr verkauft werden.
Guten Appetit
Albrecht
Nein! Áuch wenn der Preis vergünstigt ist, wäre das immer noch ein Verkauf. Da in den meisten Fällen nach Ablaufdatum eine Qualitäts- oder Geschmacksminderung auftreten kann. Es kann aber auch zu Gesundheitsgefährdungen kommen und dann macht sich der Verkäufer / Abgeber strafbar.
Abgelaufene Lebensmittel dürfen NICHT mehr verkauft werden. Auch nicht als Sonderangebot.
Ein Supermarkt unterliegt den EU Bestimmungen und Richtlinien. Für Lebensmittel gibt es das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum. Ist das Verbrauchsdatum, das für leicht verderbliche Lebensmittel gilt, erreicht dann muß die Ware unverzüglich vernichtet werden, da sie sonst eine Gefahr für die Verbraucher darstellt. Beim Mindesthaltbarkeitsdatum ist die Weitergabe beim Erreichen des Datums nicht verboten. Allerdings gibt es die Produkthaftung der Händler. Es ist für einen Händler nicht überschaubar welches Risiko er beim Verkauf abgelaufener Waren eingeht. Daher wird die Ware vernichtet. Honig bekommt bei der Abfüllung genau 2 Jahre Haltbarkeit. Dabei ist Honig, der als Grabbeigabe in Ägypten gefunden wurde noch essbar. Die EU Vorschriften sind nicht immer nachvollziehbar. Sie kosten uns Verbraucher viel Geld für das unsinnige Vernichten von Lebensmitteln. Das Vernichten beginnt manchmal schon bei der Ernte auf dem Acker. Man erinnere sich an die Vorschrift für die Krümmung von Salatgurken oder z. B. an die Mindestmaße für Äpfel und Kartoffeln.
Darf oder muss ein Supermarkt Lebensmittel nach
Mindesthaltbarkeitsdatum zu einem günstigeren Preis verkaufen?
Hallöle,
also, soweit ich weiss, DARF der Supermarkt das zwar noch verkaufen, aber er ist dann auch komplett dafür verantwortlich (also nicht mehr der Hersteller)und er muss dies dann auch eindeutig kennzeichnen.
Ich hoffe, das stimmt so und ich habe dir weiterhelfen können.
Liebe Grüsse
Hallo,
ich bin weder Jurist, noch in der lebensmittel Branche tätig, aber ich habe es in keinem Supermarkt gesehen, dass ein Produkt, dessen MHD abgelaufen noch (evtl. im Preis reduziert) verkauft wurde.
Deswegen gehe ich davon aus, dass der Supermarkt solche Lebensmittel aussortieren muss, denn wenn er diesen noch zu einem herabgesetzten Preis verkaufen dürfte, würde er es bestimmt auch tun.
Es gab bei einer großen Kette vor ca. 15 Jahren mal die Aktion, dass man, wenn man im Regal ein abgelaufenens Produkt findet, 5 DM bekommt. Dass hat man schnell wieder abgeschafft, denn die Leute haben Joghurt gekauft, diesen zu Hause ablaufen lassen und in der Jackentasche wieder in den Markt geschmuggelt und dann abkassiert.
Viele Grüße
DePfälzer
Also…
zuerst unterscheiden wir zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln, und dem Verbrauchsdatum von z.B. Hackfleisch. Ersteres gibt bei z.B. Milch an, bis zu welchem Tag bei korrekter Lagerung mit unveränderter Ware zu rechnen ist. Hackfleisch hingegen muss bis zum angegebenen Datum verzehrt sein, und darf danach auch nicht mehr verkauft werden. Anders ist dies bei der Milch.
Der Verkäufer muss sich bei abgelaufenem MHD versichern, dass die Ware einwandfrei ist. Mehr nicht. Geregelt ist das alles in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung §7.
Günstiger müssen abgelaufene Produkte nicht verkauft werden, dürfen ansich schon, sofern es nicht gegen Handelsrecht verstößt -> nicht meine Baustelle…
Viele Grüße
MHD heißt, dass der Hersteller oder Inverkehrbringer für das Produkt bis zu diesem Datum garantiert, dass es „gut“ ist = allen gesetzlichen Regelungen entspricht. Danach kann es immer noch gut sein - ist es auch häufig, weil die MHD natürlich entsprechend vorsichtig vergeben werden.
Wenn das aber nicht 100% so ist, verantwortet er den Verkauf nur bis zum MHD. Wer das fragliche Produkt nachher noch verkauft, übernimmt selbst das Risiko. Der Supermarkt haftet also, wenn er etwas länger anbietet im Zweifel für die Schäden.
Die Preisgestaltung ist nicht vorgeschrieben. Das kann der Marktleiter entscheiden.
Hallo
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist, wie der Name schon sagt, ein unteres Limit und als Empfehlung zu verstehen. Nach Ablauf des Datums ist das Produkt noch verkäuflich, kann aber evtl. nicht mehr die gleichen Eigenschaften haben, wie zu Beginn. Es liegt im Ermessen des Verkäufers, ob das Produkt noch sensorisch einwandfrei ist, oder ob es im Wert vermindert ist. Die Grundvoraussetzung, dass die Lebensmittelsicherheit gewährleistet sein muss, darf jedoch auf keinen Fall verletzt sein. Der Verkäufer kann es somit rabattieren, weiter verkaufen oder aus dem Sortiment nehmen. Das ist dann eine Frage des Marketings. Da aber leider viele Leute glauben, dass die Ware nach dem Datum verdorben ist und zudem denken, daß man ihnen schlechte Ware verkaufen will, wird meist aussortiert und weggeschmissen. Das führt eben auch dazu, dass geschätzte 50% aller Lebensmittel im Müll landen (Stichwort Food waste). Anders sieht es allerdings beim „verkaufen bis-Datum“ aus. Hier können die Produkte das Wachstum von schädlichen Mikroorganismen fördern und derartige Ware kann dann wirklich nach Ablauf des Datums nicht mehr gut sein. Allerdings gilt da auch der gesunde Menschenverstand. Ein Joghurt, welches noch optisch und geruchlich einwandfrei ist (ohne Schimmel) ist meist noch deutlich länger verzehrsfähig.
Ich hoffe, das genügt zunächst.
Gruß
Andreas.
Hallo,
nach Ablauf des Mindeshaltbarkeitsdatums (MHD), übernimmt der Inververkehrbringer die Haftung für dieses Produkt.
Das MHD schreibt lediglich vor, bis wann die Ware die vom Hersteller geforderten Eigenschaften mindestens aufweist.
Der Supermarkt muss z.B. noch nicht mal die Ware Preismindern. Dazu gibt es kein Gesetz in Deutschland.
Anders ist das bei einem Verbrauchsdatum (zu verbrauchen bis:smile:. Hier darf das angegebene Datum nicht überschritten werden.
Gruß
Hallo E.Bachmann,
entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt erst antworte.
ein Supermarkt ist nicht verpflichtet, die Waren nach Ablauf des MHD’s (Mindesthaltbarkeitsdatum) auszusortieren, er muss sie nach Ablauf des MHD’s jedoch güntiger anbieten. Viele Supermärkte verkaufen die Waren, deren MHD abgelaufen ist, oder es bald abläuft, immer ca. 30% günstiger. Das MHD gibt aber auch „nur“ an, bis wann das Produkt nach Herstelleransicht, sich nicht verändert (Beispiel: Erdberjoghurt läuft am 3.10.11 ab, d.h. nicht, dass er danach nicht mehr verzehrt (gegessen) werden darf. Es kann sein, dass dieser Joghurt auch 7 Tage (10.10.11) nach Ablauf des MHD’s noch verzehrbar ist.). Bei Ablauf des Verbrauchdatum (bei Geflügelfleisch oder Hackfleisch z.B.) ist ein Verkauf nach Ablauf verboten. Es darf dann auch nicht einmal mehr verschenkt werden oder generell verzehrt wrden… Das Verbrauchsdatum ist bei Lebensmitteln, die schnell verderben anstelle des MHD’s angegeben.
Falls Sie weitere Fragen habe, ich beantworte Sie gern.
Liebe Grüße,
Kathrin Schuhmacher