Ich arbeite bei einer Größeren Kaufhauskette mit 4 Buchstaben und einem R am Anfang und einem E am Ende. Namen nenne ich mal lieber nicht ^^ Ich arbeite dort als Verräumer für Ware. Nun wird es bei uns so gehandhabt, dass ich alles was bei mir im Regal verfällt selbst bezahlen muss. Nun wollte ich einmal fragen, ob es überhaupt rechtens ist. Denn meines wissens nach übernimmt die versicherung den entstandenen Schaden. Dabei würde mein ARbeitgeber ja aber doppelten gewinn erzielen, was irgendwie ja versicherungsbetrug ist. Auch hab ich in dem Wisch den ich unterschrieben habe keinerlei hinweise auf so eine regelung gefunden. Weiß einer bescheid?
Hallo,
also meine Freundin arbeitet auch bei dieser Kette. Aber an der Kasse, SIe muss das Kassenminus ebenfalls ausgleichen. Rechtens ist das meines Wissens nach nicht. Kannst deinen Arbeitgeber ja mal darauf ansprechen, kann dir aber jetzt schon versprechen, dass du nur eine Wahl hast : Neuer Job oder bezahlen. Es gibt genug Trottel die das mit sich machen lassen (müssen), der findet schnell nen neuen.
Also musst du wohl in den sauren Apfel beissen, wenn du deine Stelle behalten willst. Weil Recht haben und Recdht bekommen sind da 2 Paar Schuhe.ö
Viel ERfolg weiterhin!
HollywoodHagen
Das mit der Kasse kenn ich auch. Aber glaub ich nur bei über 5€. Ja aber ich bin noch schüler und unsere Gegend ist nicht so übersäht mit Kaufhäusern in meiner Reichweite und ich will mein hart verdientes geld nicht zum fenster rauswerfen. bzw gleich wieder meinem arbeitgeber schenken. Kann ich auch gleich umsonst arbeiten. Aber danke erstmal für den Beitrag
Hallo kyshkysh,
leider kann ich dir da nicht wirklich helfen. Für eine Beurteilung der Lage sind immer die konkreten Vereinbarungen zwischen den Parteien entscheidend, es gibt dafür kein allgemeingültiges Gesetz und daher auch keine allgemeingültige Antwort.
Grundsätzlich können Parteien vereinbaren, was sie wollen, dies gilt für den Versicherungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherung genauso wie zwischen Arbeitgeber und -nehmer und diese Vereinbarungen wirken auch nur zwischen diesen.
Fast jede Versicherung wird jedoch wohl als Versicherungsbedingung einen tatsächlichen, noch nicht beglichenen Schaden voraussetzen, an dem es fehlt, wenn du den Schaden begleichst.
Wenn der Arbeitgeber rechtlich keinen Schadensersatz von seiner Versicherung verlangen kann, sagt das jedoch nichts darüber aus, ob du nun den Schaden begleichen musst.
Wie weitgehend die Pflichten für dich persönlich als Verräumer vereinbart worden sind, weiß ich nicht.
Grundsätzlich denke ich, dass dem Arbeitnehmer eine derartige Pflicht (Aussortieren von abgelaufener Ware)
mit belastenden Rechtsfolgen (Ersatz des Schadens) aber als vom Vertrag umfassend bekannt sein sollte und
dass der Arbeitgeber sich nicht völlig über seine Arbeitnehmer im Sinne von „Das ist beim Arbeitnehmer passiert“ vom Unternehmensrisiko befreien kann. Wird eine scharfe Haftung des Arbeitnehmers vereinbart,
ist aus Arbeitnehmerschutzgründen auch meist eine Gegenleistung dafür nötig.
Hier kann wohl leider nur ein Anwalt nach Vorlage der konkreten Vertragsunterlagen und mit Wissen der Umstände, etwaiger mündlicher Vereinbarungen etc weiterhelfen.
Selten verkehrt ist es aber auch einfach das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und mal zu überlegen, wer hier konkret objektiv den Vereinbarungen nach für einen durch Ablauf der Ware verursachten Schaden aufkommen sollte (nicht zu vergessen der Kompromiss: vlt auch beide halb halb…?)
Zum einen will der Arbeitgeber ja einen Nutzen vom Einstellen von Arbeitnehmern haben - er kann nicht alles selbst erledigen, aber wenn er Arbeitnehmern Pflichten auferlegt, für welche er einen Lohn zahlt, hat er natürlich auch nichts vom Arbeitnehmer, wenn er bei Pflichtverletzung selbst dafür aufkommen muss. Genauso ist der Arbeitnehmer nicht dazu da,
jeden Schaden durch Ausdehnung seiner Pflichten zu ersetzen und so dem Arbeitgeber das nicht abnehmbare
allgemeine Unternehmensrisiko zu nehmen.
Beste Grüße
super, danke sowas wollte ich wissen ;D
So spontan, würde ich auf die Rechtswidrigkeit der Regelung tippen. Aber nicht etwa wegen des Versicherungsbetruges. Erstens, bevor man solche Schlussvolgerungen zieht, sollte man sich mit dem Inhalt des Versicherungsvertrages vertraut machen. Zweitens betrifft der Versicherungsvertrag sie nicht direkt. Somit kommt der möglichen Verstoß dagegen ihnen nicht zugute.
Aber aus einem anderen Grund scheint mir diese Haftung problematisch zu sein. Wie ich verstanden habe, gehört es zu ihren unmittelbaren Pflichten auf das Nicht-Verfallen von Waren aufzupassen. Richtig? Wenn die Ware verfällt, liegt eine Schlechterfüllung ihren Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ihrerseits vor. Die Haftung dafür sollte, soweit ich mich erinnere, zwischen AG und AN aufgeteilt werden. In ihrem Fall übernimmt der AG ja überhaupt kein Risiko und sie dagegen tragen volles Risiko beim Verfall. Es scheint mir unangemessen zu sein. Näheres kann ich allerdings erst später sagen. Wenn sie es natürlich brauchen.
MfG
Hi,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, bin weder vom Fach noch in einer ähnlichen Situation.
Aber nur so aus Interesse:
Über welche Summen reden wir denn da so?
Bei einem Euro alle paar Monate lohnt sich der Aufwand wahrscheinlich nicht, aber wenn’s ans Geld geht müsste man das mit der Versicherung der Ware durchaus prüfen können.
Nun, ich kenne nur das österreichische Recht. Folgende Probleme sehe ich: 1) Es gehört offensichtlich wesentlich zu Deinen Aufgaben zu kontrollieren ob Ware abgelaufen ist. Unterlauft Dir ein Fehler, dann müsste man Dich abmahnen und in Wiederholungsfall wäre bei uns eine Entlassung möglich. 2) Egal welchen Schaden Du in einer Firma verursachst, es wird unterschieden unter grober und leichter Fahrlässigkeit. Und dementsprechend kann man Dich zur Kassa bitten, wobei immer der von Dir zu entrichtende Betrag im Einklang zu Deinem Einkommen stehen muss.
Ich arbeite bei einer Größeren Kaufhauskette mit 4 Buchstaben
und einem R am Anfang und einem E am Ende. Namen nenne ich mal
lieber nicht ^^ Ich arbeite dort als Verräumer für Ware. Nun
wird es bei uns so gehandhabt, dass ich alles was bei mir im
Regal verfällt selbst bezahlen muss. Nun wollte ich einmal
fragen, ob es überhaupt rechtens ist. Denn meines wissens nach
übernimmt die versicherung den entstandenen Schaden. Dabei
würde mein ARbeitgeber ja aber doppelten gewinn erzielen, was
irgendwie ja versicherungsbetrug ist. Auch hab ich in dem
Wisch den ich unterschrieben habe keinerlei hinweise auf so
eine regelung gefunden. Weiß einer bescheid?