Abgelaufenen ausl. Führerschein in D verlängern

Hallo,

hab eine mehr oder weniger komplexe Frage.

Ein Bekannter wohnt seit 10 Jahren in D und hat einen Führerschein aus einem EU-Mitgliedsstaat.

Er hat sich leider 2 Wochen vor dem Ablauf des Führerscheins entschieden, ihn hier verlängern zu lassen.

Die Führerscheinstelle hat die Karteikarte aus dem anderen EU-Mitgliedsstaat angefordert. Nun ist die Karteikarte da, der Führerschein aber abgelaufen.

Ratlosigkeit in der Führerscheinstelle *rolleyes* …

Hat hier jemand Ahnung, wie die Sachlage überhaupt aussieht und welche Argumente der Bekannte nächste Woche vorlegen könnte?

Eigentlich ist ja nur das Datum auf der Plastikkarte abgelaufen. Das bedeutet ja nicht den kompletten Verlust der Fahrerlaubnis an sich oder? Die Karteikarte sagt ja, dass mein Bekannter ein eine Fahrerlaubnis haben darf.

Bitte um Erleuchtung, damit wir nächste Woche nicht ganz so dumm aus der Wäsche gucken.

Antrag ist noch nicht gestellt worden, da ja die Karteikarte von den ausl. Behörden erstmal da sein muss.

Klar, wer auf dem letzten Drücker dahin geht, ist selber schuld, das ärgert meinen Bekannten schon ein „wenig“ :smiley: Hilft au
ber der Situation auf keinen Fall, die Zeit zurückdrehen kann er nicht.

hallo,
doi fahrerlaubnis ist im heimatland abgelaufen, somit ist die fahrerlaubnis innerhalb der EU abgelaufen und ungültig.
ist die person offiziell im heimatland mit festem wohnsitz gemeldet, dann muss dort die fahrerlaubnis neu beantragt werden.
auf jeden fall darf der bekannte kein fahrzeug im straßenverkehr führen. das fahren ohne fahrerlaubnis ist hier in -D- eine straftat, kostet bis zu 5.000 € geldstrafe, kann auch zu einer gefängnisstrafe führen.
mfg
mpu24

Hallo,

danke für die Antwort.

Fester Wohnsitz ist Deutschland. Deshalb muss der Führerschein hier verlängert werden.

Hallo,

sorry, aber da können wir Dir / Euch leider keinen Rat geben.

Gruss Uwe
http://www.LKW-Fahrschule-Siegen.de

Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein juristischer Tatbestand eingetreten und die Fahrerlaubnis ist erloschen. Am Besten Neu machen. Habe eine unkomplizierte Möglichkeit. Tel. 0177-5157162

Nix ist erloschen. Die D Behörden haben doch die Karteikarte der ausländischen Behörde.
Die müssen einen ausstellen.

Einen abgelaufenen Ausweis kann man doch auch neu machen, ohne neu geboren zu werden gell :wink:

Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein juristischer Tatbestand
eingetreten und die Fahrerlaubnis ist erloschen. Am Besten Neu
machen. Habe eine unkomplizierte Möglichkeit. Tel.
0177-5157162

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Wenn Du es besser weißt musst Du auch niemand fragen !

Ich habe Antworten erwartet und nicht Werbung irgendwelchen Fahrschulen…

Wenn Du es besser weißt musst Du auch niemand fragen !

Hallo, ist eine verzwickte Lage. Warum wurde der Antrag nicht schon gestellt während man die Karteikarte des Kunden angefordert hat? Er hat sich zwar bei der Führerscheinbehörde gemeldet, um die Verlängerung zu beantragen noch in dem gesetzlichen Fristablauf,ich denke nicht das es was mit der Zustellung der Karteikarte aus dem Ausland zu tun hat. Kann er nachweisen( schriftlich) das er vor dem Fristablauf sich bei der Behörde gemeldet hat und Ihm gesagt wurde ,der Antrag wird erst genehmigt wenn die Karteikarte da ist ,hat er gute Karten , (liegt bestimmt auch im Ermessen der Behörde) . Hat er nichts schriftliches zur Hand dann würde ich versuchen mit denen noch einmal zu reden ,lässt die Behörde sich auf nichts ein würde ich einen Anwalt einschlten. Aber ersteinmal aussergerichtliche Einigung mit der Behörde erzielen.

das ist natürlich so eine sache,
ich frage mich wieso er einen gültigen eu führerschein in einen deutschen führerschein tauschen möchte,
verstehe ich nicht ganz,
ansonsten helfen wir ihm vor totalem verlust

[email protected]

Schätze ist schon geklärt oder?

Schätze ist schon geklärt oder?

Führerschein abgelaufen, Karteikarte gekommen, neuen deutschen Führerschein ausgestellt :smile: ohne Diskussionen :smile:

Haben uns zu viele Sorgen gemacht, was unnötig war :smile:

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