Abgelaufenen LkW-Führerschein verlängern

Hallo!

in FAQ und google etc. findest man zum Thema vieles aus 2010, i.d.R. aber kaum „belastbares“; auch in der FEV (FahrerlaubnisVO) fand ich nix konkretes:

Frage: wie lange ist die Frist nach Ablauf der Fahrerlaubnis C (gilt ja immer nur 5 Jahre) und wo steht das?

Hab mal was von 2 Jahren gehört, aber gilt das noch?

DANKE cu kai

Hallo,

in FAQ und google etc. findest man zum Thema vieles aus 2010,

Das wurde irgendwann geändert

i.d.R. aber kaum „belastbares“; auch in der FEV
(FahrerlaubnisVO) fand ich nix konkretes:

Aus §24FeV http://bundesrecht.juris.de/fev_2010/__24.html
(2) Absatz 1 Satz 1 und 3 und § 23 Absatz 1 Satz 3 sind auch bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse anzuwenden, wenn die Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis dieser Klasse bei Antragstellung abgelaufen ist.
Da steht nichts von einer Frist.
Das Fahren an sich verlernt man ja auch nicht so schnell, die Gesundheitsprüfung steht ja wo anders.
Über die Regeln muß man sich so oder so auf dem laufenden halten, ob man ihn nun rechtzeitig verlängert oder eine „Pause“ macht. Allein für den Führerschein (anders natürlich für die Berufskraftfahrerqualifikation) gibt es ja keine vorgeschriebene Zusatzausbildung oder -prüfung.

Cu Rene

Hallo Rene!

ja das hab ich auch gelesen, NUR:

  1. Satz 2, in dem eben das mitdem Fristbeginn=Führerscheinablauf steht („Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet.“) gilt demnach ja ausgerechnet nicht für den Fall, dass die Fahrerlaubnis (FErl) abgelaufen ist

  2. und dass die Erteilung der FErl auch nach dem Ablauf möglich ist, sagt ja grade Dein zitierter Satz!

  3. es steht nur nicht drin, wie lange das noch geht

… und eben das suche ich…

cu kai

laut bag - und die sollten es wissen - 0 toleranz.

kp

Hallo!

nur um einen evtl. „Knoten“ auszuschliessen:

  • wenn die FErl. abgelaufen ist, kann man nicht LKW fahren, klar…
  • wenn die FErl. (nach Ablauf) wieder verlängert wird, kann man wieder
  • das es GAR KEINE Frist dafür gibt, kann ich mir nicht vorstellen
  • zumal es eben zumindest 2006 oder so 2 Jahre waren…

cu kai

Hallo!

Habe EBEN folgende (telefonische aber direkte) Auskunft vom hiesigen Landratsamt (Führerscheinstelle) bekommen:

  • wenn der Führerschein abgelaufen ist, ist er erst mal weg
  • ABER man kann ihn auch danach noch wieder aufleben lassen
  • die dafür früher geltende Frist von 2 Jahren gibt es nicht mehr
  • es ist jetzt eine Einzelfallprüfung
  • ob wegen fehlender Fahrpraxis eine neue Prüfung verlangt wird
  • bei unter (so hiess es HIER) 3-4 Jahren wird i.d.R. keine Prüfung verlangt
  • es ist wie gesagt aber eine Einzelfallprüfung (mögen die Ämter auch unterschiedlich streng sehen…)

WICHTIG: es kommt NICHT auf den Tag an (=kurz abgelaufener Führerschein kann auf jeden Fall doch noch verlängert werden)!

cu kai

Hallo,

  1. Satz 2, in dem eben das mitdem
    Fristbeginn=Führerscheinablauf steht („Grundlage der Bemessung
    der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum
    des Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet.“)
    gilt demnach ja ausgerechnet nicht für den Fall, dass die
    Fahrerlaubnis (FErl) abgelaufen ist

Eben, man bekommt immer die vollen 5 Jahre. Wenn er schon abgelaufen ist eben ab dem Tag an dem die Führerscheinstelle den Antrag abschickt (fahren sollte man zur Sicherheit wohl erst, wenn man ihn dann auch in Händen hält, auch, wenn er recht schnell registriert und damit überprüfbar sein sollte), falls nicht im Anschluß an den bestehenden.

Cu Rene