Mal angenommener Fall:
Ein PersonXYZ aus DE hält sich 2 Jahre in dem nicht EU Land auf. In der Zeit läuft der PA ab. Da der deutsche Führerschein im Ausland eingezogen wurde besitzt PersonXYZ nun nur den Führerschein des nicht EU Landes. Dieser wird im Ausland auch als ID anerkannt, da Bild und Adresse drauf stehen.
PersonXYZ ist sehr viel beschäftigt und arbeitet aber in DE an einem Zweitwohnsitz. Es ist Ihm nicht möglich am Hauptwohnsitz einen neuen PA zu beantragen.
Nun meine Fragen:
- kann PersonXYZ einfach ohne PA in DE sich aufhalten? Oder mus mann gegebenenfalls den PA vorzeigen? Mitführen muss er den ja nicht. Oder?
- Welche möglichkeit besteht den PA auch am Zweitwohnsitz zu erhalten?
- PersonXYZ möchte Auto fahren? macht er sich ohne gültigen PA strafbar? Müsste er den denn überhaupt mitführen? Es reicht doch der Führerschen.
- ist es unter Umständen zumutbar den Reisepass mitzuführen?
Diese Fragen kamen PersonXYZ als Er eine Fahrkartenkontrolle erlebte.
Was ist wenn man keine Fahrkarte hätte und zur Identifizierung nur den nicht EU Führerschein vorlegen könnte. Mal abgesehen das, dass ein fiktiver Fall ist, würde die Polizei diese ID akzeptieren müssen?
Danke für die Beantwortung
Gruß XMan