aber so recht verstehe ich eure Argumentation nicht. Warum sollte die Polizei einen abgelaufenen Personalausweis sicherstellen? Einfach so, nur weil er abgelaufen ist, geht das nicht. Die Polizei könnte den Personalausweis evtl. sicherstellen/beschlagnahmen nach Polizei- oder Strafprozessrecht (also zur Gefahrenabwehr oder als Beweismittel).
Hallo Irubis,
ich war früher deiner Meinung. Hatte die Polizei um die Gesetzesgrundlage gebeten, worauf mir ein Paragraph in einer Polizeiverordnung gezeigt wurde. Da die Bundesländer die Polizeigesetze beschließen, gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Befugnisse, was die Polizei darf, und was nicht.
(Leider weiß ich nicht mehr, in welcher Verordnung das war.)
Allerdings sehe ich bei der geschilderten Situation keinerlei Handhabe dafür.
Eine rechtliche Weisung an die Polizei, abgelaufene Ausweise sicherzustellen, gibt es nicht.
Hier muss ich eindeutig widersprechen, in Ba-Wü dürfen die Polizisten Ausweise einziehen.
Argumentation des Gesetzes:
Ein abgelaufener Ausweis ist erst mal ungültig. Mit diesem kannst du dich nun mal nicht ausweisen. Der Einzug ist eine vorbeugende Maßnahme.
Nicht mal die Möglichkeit eines Missbrauchs soll zugelassen werden.
(Zusätzlich zwingt man den Bürger ein bisschen, einen neuen Ausweis zu beantragen.)
Missbrauch könnte sein: Ausweis jemand anderem geben/verkaufen; Ausweisnummern werden teilweise im Internet als Identifizierungsnummern verlangt. Der Personalausweis wird wieder nicht neu beantragt und der Bürger versucht jedes Mal, die Nummer mit
„Ist mir gar nicht aufgefallen, dass er abgelaufen ist“ usw.
Ein Problem bei abgelaufenen Ausweisen wird oft vergessen: Die Bilder sind oft 10 und mehr Jahre alt. In 10 Jahren verändert man sich nun mal, der eine mehr der andere weniger. Die Identifizierung bei schlechten Fotos und stark veränderten Äußerlichkeiten machen manche Identifizierung äußerst schwierig.
Es ist auch ziemlich außergewöhnlich, wenn ein Polizeibeamter den Ausweis einbehält und dann der Inhaber losfahren muss, den RP holen. Die Begründung für so eine Maßnahme könnte ich mir nicht vorstellen (eine rechtlich einwandfreie gibt es vermutlich auch nicht).
Falls die Polizei es für erforderlich hält, kann sie das machen.
Das bedeutet Ausweispflicht.
Auszug Wikipedia:
„Ausweispflicht bezeichnet die … Verpflichtung der Staatsbürger, einen gültigen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde vorzulegen.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht
Nebenher: Es gibt in Deutschland KEIN Gesetz, durch das man verpflichtet wird, ständig einen Ausweis mit sich zu führen.
Richtig!
Von daher können Maßnahmen der Polizei auch nur auf die Identifizierung, niemals auf die Durchsetzung einer Mitführungspflicht hinauslaufen.
Ja, aber um eine Identifizierung durchzuführen, darf die Polizei einen gültigen Ausweis verlangen. Wie das abläuft, ist wiederum Ermessenssache der Polizei.
Sicherlich gibt es auch bei der Polizei den einen oder anderen, der das Ermessen missbraucht, Idioten gibt es halt überall.
Der Ausweis wird doch auch für andere Angelegenheiten benötigt und jedesmal riskiert man Ärger wegen so einer Kleinigkeit. Alle 10 Jahre einen Ausweis zu beantragen, ist nun wirklich kein großer Act.
Gruß
Matthias