ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass die Vorschriften über abgelaufene Hauptuntersuchungen geändert wurden.
Wie ist das jetzt, wenn man mit einer abgelaufenen TÜV-Plakette fährt?
Gibt es noch so etwas wie eine Schonzeit von 1 Monat?
Werden dann Geldbußen fällig oder direkt Punkte in Flensburg?
Hi!
Seit dem 01.12.1999 gibt es diverse Neuregelungen:
Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU von zwei bis vier Monaten droht auch in Zukunft ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 € sowie bei einer Überschreitung von vier bis acht Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 €.
Der amtliche Bußgeldkatalog sieht bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU um mehr als acht Monate auch zukünftig einen Regelsatz in Höhe von 40 € sowie 2 Punkte in Flensburg vor.
Eine Überschreitung der Frist zur Abgasuntersuchung um mehr als zwei -> acht Monate wird mit 15 €, eine Überschreitung um mehr als acht Monate mit einem Bußgeld in Höhe von 40 EUR sowie 1 Punkt geahndet.
Der TÜV selbst schaltet sich bei abgelaufenen Zeiträumen nicht ein!
Weitere Änderung:
Die Neuregelung sieht vor, dass der Halter den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufzubewahren hat.
Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die Mängel, die im Rahmen der HU festgestellt wurden, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen. Früher waren es zwei Monate.
nach wie vor kannst Du bedenkenlos und ohne Bußgeld 2 Monate überziehen. Erst im dritten Monat wird ein Bußgeld von 15,- Euro fällig. Allerdings wird im Gegensatz zu früher die neue TÜV-Plakette mit einer Fälligkeit versehen, die dem ursprünglich fälligen Monat entspricht.