Warum eigentlich „sie“? Im UP steht:
Damals gab‘s keine gleichgeschlechtliche Ehe!
Warum eigentlich „sie“? Im UP steht:
Damals gab‘s keine gleichgeschlechtliche Ehe!
Stimmt, @franse ist vermutlich ein „Er“. Gut aufgepasst!
Aber rechtlich ändert sich dadurch nichts.
Bin immernoch nicht schlauer
Wie schreibe ich jetzt nun den Widerspruch?
"Ich widerspreche dem Ablehnungsbescheid, weil … "
Bringt ja wahrscheinlich sowieso nichts ![]()
„Erbe ausgeschlagen“
Gab es denn überhaupt was zu erben, bzw. hat das Kind was geerbt?![]()
Es gab nur Schulden
Soweit ich verstanden habe, hast Du aber doch die „Musik“ bestellt, oder nicht?
Vielleicht solltest Du anwaltliche Hilfe suchen:
Erbe und Bestattungspflicht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Ausschlagung des Erbes entbindet nicht von der Pflicht, sich um die Bestattung zu kümmern.
Dazu gelten allerdings Landesvorschriften; daher wäre ab und an die Angabe des Bundeslandes nicht schlecht.
Weiter glaube ich nicht, dass ohne irgendein Schreiben plötzlich ein Gerichtsvollzieher oder so vor der Tür steht - die werden erst bei Vorliegen eines Titels tätig.
Hier ist mE ein typischer Fall von „mal einen Anwalt fragen“.