Meine jüngste Tochter aus erster Ehe, die 1988 geschieden wurde, ist letztes Jahr im April verstorben. Ich hatte seit der Scheidung keinen Kontakt mehr, weder zur Frau noch zu den Kindern.
Durch Zufall bekam ich mit, das das Kind gestorben ist. Durch einen Brief vom Ordnungsamt, indem stand, ich müsste bis zum Datum xxx den Leichnam aus dem Kühlhaus des Krankenhauses abholen lassen, ansonsten sollte ich 5000€ Ordnungsgeld zahlen.
Der Brief kam auf einem Samstag und die Frist war gleich der Montag.
Ich habe dann alles organisiert, damit ich das Ordnungsgeld nicht zahlen muss.
Stellte auch den Antrag beim Sozialamt zur Übernahme der Beerdigungskosten.
Alle haben das Erbe ausgeschlagen.
Hatte seit Oktober nichts mehr gehört und ging davon aus, daß alles erledigt ist.
Ende Januar stand der Gerichtsvollzieher vor meiner Tür, wegen den Friedhofskosten.
Daraufhin beim Spzialamt nachgefragt, wie der Stand ist, bekam die Info es fehlen noch ein Schreiben vom Nachlassgericht.
Heute bekam ich den Ablehnungsbescheid, das es noch einen Erben gibt der nicht ausgeschlagen hat, es handelt sich um ein Minderjährigen Kind von 13 Jahren, kann man deshalb den Antrag ablehnen, oder bleibt doch alles an mir hängen, habe nur einen Teilzeitjob .
Was ist mit deiner Ex-Frau? Lebt sie noch?
Wessen Kind ist der 13 jährige Erbe?
Gruß h
P.s. das ist hier keine Chat-oder Whatsapp-Gruppe, sondern ein Wissensforum, in dem kostenlos und freiwillig Fragen beantwortet werden - wenn jemand Zeit dafür hat - und es ist Wochenende.
Die Mutter lebt noch ist Rentnerin.
Die 13 Jährige ist die Tochter meiner ältesten Tochter, die hat für ihre 4 Kinder das Erbe ausgeschlagen, da der Vater auch Sorgerecht hat, hätte er auch einen Antrag für die 13 Jährige stellen müssen, was er nicht getan hat
Vorweg: ich bin kein Jurist, es sind hier aber einige (auch Voll-)Juristen unterwegs, weswegen ich ab deiner Stelle auf deren Einschätzung warten würde.
Ich denke dieser Link hier hilft dir aber für eine erste Einschätzung weiter
Das verstehe ich jetzt nicht.
Die verstorbene Tochter war nicht verheiratet und hatte keine Kinder?
Gab es ein Testament?
Wenn alles nicht, erben die Eltern. Was haben die Kinder der Schwester damit zu tun?
Die Eltern haben das Erbe ausgeschlagen .. Deswegen geht es in der Seitenlinie weiter und wenn die Geschwister auch ausgeschlagen haben, geht es drunter weiter
Ich kann das Kind doch nicht verklagen, zahlen kann ich es auch nicht, was soll ich tun Außer erstmal Widerspruch einlegen, aber was für eine Begründung?
Erbe ausschlagen ist das eine, die Beerdigungskosten von der Allgemeinheit bezahlen zu lassen das andere.
Ich habe dafür überhaupt kein Verständnis.
Alle noch lebenden Verwandten an einen Tisch bitten und die gemeinsame Kostenübernahme vereinbaren. Das wird ja wohl möglich sein, jenseits von §§ und persönlichem Hickhack.
Mit GENAU der Begründung, dass es einen Erben gibt und eine Kopie des Schreibens dazu, aus dem du das erfahren hast
Die betroffenen Behörden sind in der Lage die Adresse ausfindig zu machen - dann soll sich der Vater des Erben darum kümmern, weil du aus der Nummer raus bist
Wieso? Sie hat einen berechtigten Anspruch gegenübedr dem Erben, der gesetzlich verpflichtet ist, due Beerdigung zu bezahlen - da solltes möglich sein, dese Information vom Erbschaftsgericht zu bekommen.
… und dann wird sie genau die Antwort bekommen, die sie bereits bekommen hat und die auch vollkommen richtig ist: Dass sie diese Kosten vom Erben einklagen muss.
weil du aus der Nummer raus bist
Nein, dann wird der Gerichtsvollzieher kommen und vollstrecken. Weil sie die Beerdigung beauftragt hat (und vermutlich von Gesetzes wegen auch dazu verpflichtetn war), haftet sie gegenüber dem Bestatter und dem Friedhof.
„Schließt ein Dritter (z. B. ein Angehöriger des Verstorbenen) mit dem Bestattungsunternehmer einen Vertrag über die Durchführung der Beerdigung, ohne dass dieser Erbe ist, so haftet er gegenüber dem Bestattungsunternehmen persönlich. In diesem Fall hat der Bestattungsunternehmer gegen die Erben keinen Zahlungsanspruch. Allerdings kann der Dritte von den Erben die Erstattung oder die Übernahme der Kosten verlangen.“
Dann wird der Gerichtsvollzieher kommen. Aber das ist dann ihr eigenes Problem und ihre eigene Schuld, wenn Sie in einer rechtlich doch recht eindeutigen Situation es nicht schafft, die nötigen Schritte in Wege zu leiten.