Abgelehnte Kieferorth. Beh

Hallo Wissende!

Ich hoffe, meine Frage zielt nicht sosehr ins Rechtsbrett.
Außerdem hoffe ich, dass ich mich verständlich ausdrücke, so ich kein Kieferorthopäde bin.

Meine Tochter (9 Jahre) hat eine Distalokklusion mit einer Stufe von 7mm. Die kieferorthopädin hat geraten, möglichst bald mit der Behandlung mittels einer losen Spange zu beginnen, um so viel wie möglich in der Wachstumsphase zu bewirken. Nun ist aber das Problem, dass die 2. Phase Zahnwechsel noch nicht eingesetzt hat, es wird noch etwa 1,5 Jahr dauern, bis diese beginnt, meine Tochter ist dann aber schon 11. Die Kostenübernahme wurde von einem Gutachter abgelehnt, da keine „Ausnahmesituation gemäß Abschnitt B Nr.8 der KFO-Richtlinien“ besteht.
Wir sollen also noch warten, bis die 2. Phase eingesetzt hat. Dann wird aber (laut Kieferothopädin) die Wachstumsphase nicht mehr ausreichen, und es müßte eine weitaus aufwändigere Behandlung, wahrscheinlich mit fester Spange gefaren werden. Die würde dann die Kosten in die Höhe treiben.
Oder ich zahle die Spange gesamt aus eigener Tasche.

Nun meine Frage:
Bringt es denn etwas, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen? Oder habe ich da keine Chance? Es ist meines Erachtens von der Kasse, bzw. dem Gutachter nicht individuell betrachtet worden. Und die Kasse spart sich im Endeffekt nichts, da die dann nötige Behandlung mehr kostet.
Desweiteren fehlen meiner Tochter schon bei jedem Schneidezahn ein kleines Eck. Und wie ist es mit einem Härtefall, da ich alleinerziehende Mutter von zwei Kindern bin?

Hoffe, Ihr könnt mir etwas weiter helfen

schöne Grüße Karamell

Hallo Karamell,
unbedingt Widerspruch einlegen. Manchmal sind die Gutachter einfach nicht in der Lage, die medizinische Indikation des behandelnden KFO richtig zu erkennen. Habe das selbst erlebt. KFO hat 2 ausführliche Stellungnahmen geschrieben (fast identischer Inhalt), zweimal abgelehnt, nach der 2. Ablehnung und einem Telefonat zwischen KFO und Gutachter zwecks Ausräumung der angeblichen Unklarheiten Bewilligung ohne Wenn und Aber.
Bezüglich der Kosten unbedingt nochmals mit der KK sprechen. Meist sind die Mitarbeiter im persönlichen Gespräch viel kooperativer, als es schriftlich den Anschein erweckt.
Viel Glück wünscht BM

Hallo BM

unbedingt Widerspruch einlegen. Manchmal sind die Gutachter
einfach nicht in der Lage, die medizinische Indikation des
behandelnden KFO richtig zu erkennen. Habe das selbst erlebt.
KFO hat 2 ausführliche Stellungnahmen geschrieben (fast
identischer Inhalt), zweimal abgelehnt, nach der 2. Ablehnung
und einem Telefonat zwischen KFO und Gutachter zwecks
Ausräumung der angeblichen Unklarheiten Bewilligung ohne Wenn
und Aber.
Bezüglich der Kosten unbedingt nochmals mit der KK sprechen.
Meist sind die Mitarbeiter im persönlichen Gespräch viel
kooperativer, als es schriftlich den Anschein erweckt.

Es ist nur leider so, dass mir die KFO gesagt hat, es hätte gar keinen Sinn Widerspruch einzulegen. Kann natürlich sein, dass sie keine Lust drauf hat.
Einen Alleingang kann ich da ja schlecht machen, da ich ihre Unterstützung hinsichtlich zweites Gutschten brauche, oder?

Grüße Karamell

Hallo, der Gutachter hat völlig recht. Es ist Unsinn wenn man bei einem 9 jährigen Kind eine Bisseinstellung machen will. Es ist vorgeschrieben dass mindestens 4 Seitenzähne da sein müssen um die Therapie zu beginnen, das ist in der Regel das 11te Jahr. Dies ist meines Erachtes -und das ist auch die geläufige wissenschaftliche Meinung- der beste Zeitpunkt (puberale Wachstumsschub) um mit der Vorverlagerung des Kiefers zu beginnen.
Dein Kieferorthopäde hat Unrecht.
Sorry anders kann man es nicht sagen.
Gruss Christian

Hallo Christian!

Hallo, der Gutachter hat völlig recht. Es ist Unsinn wenn man
bei einem 9 jährigen Kind eine Bisseinstellung machen will. Es
ist vorgeschrieben dass mindestens 4 Seitenzähne da sein
müssen um die Therapie zu beginnen, das ist in der Regel das
11te Jahr. Dies ist meines Erachtes -und das ist auch die
geläufige wissenschaftliche Meinung- der beste Zeitpunkt
(puberale Wachstumsschub) um mit der Vorverlagerung des
Kiefers zu beginnen.
Dein Kieferorthopäde hat Unrecht.
Sorry anders kann man es nicht sagen.

O.k., Aber wo liegt die Begründung?

mir leuchtet es schon ein, so früh wie nur möglich etwas zu unternehmen, um soviel Wachstum wie möglich aus zu nutzen.
Außerdem handelt es sich ja nicht um eine Verschiebung der Zähne, sondern des Kiefers, wodurch es doch unabhängig von dem Zahnwechsel sein kann.
Außerdem wird der Versatzz ja nur noch schlimmer je länger wir warten.
Und wie ist das, wenn erst mit 11 Jahren angefangen wird, muß dann mit einer festen Spange behandelt werden?

Grüße Karamell

Hallo,

O.k., Aber wo liegt die Begründung?

1: Kassenrichtlinien
2: macht Bisslageveränderung erst dann Sinn wenn der Patient im Wachstumsschub ist und nicht vorher und nicht nachher

mir leuchtet es schon ein, so früh wie nur möglich etwas zu
unternehmen, um soviel Wachstum wie möglich aus zu nutzen.

Mit 9 Jahren definitiv zu früh selbst wenn Dein Kind frühreif ist. Normal zwischen 10 und 13.

Außerdem handelt es sich ja nicht um eine Verschiebung der
Zähne, sondern des Kiefers, wodurch es doch unabhängig von dem
Zahnwechsel sein kann.

Ja das weiss ich aber wir benötigen den Wachstumsschub der Pubertät.

Außerdem wird der Versatzz ja nur noch schlimmer je länger wir
warten.

Nein. Wenn die Unterlippe zwischen den Oberkiefer und Unterkieferzähnen liegt kann die Stufe zwischen den Zähnen grösser werden aber nicht die Beziehung von Ober und Unterkiefer. Die Krankenkasse genehmigt bei Kindern im Alter von 9 Jahren erst dann die Spange wenn es eine Stufe von 10mm ist oder wenn frontal oder seitlich ein Kreuzbiss besteht. Dann darf man eine frühe Behandlung oder eine Frühbehandlung beginnen. Ich erspare mir mal genauer darauf einzugehen :wink:

Und wie ist das, wenn erst mit 11 Jahren angefangen wird, muß
dann mit einer festen Spange behandelt werden?

Totaler Blödsinn…

Grüße Karamell

Ist das wirklich ein Fachzahnarzt wo Du mit Deinem Kind warst?
Die Regeln muss jeder KFOte runterbeten können!?

Gruss Christian

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Hallo Christian,

erstmal danke für Deine Ausführung.

Ist es denn aber nicht so, dass das Wachstum des Kiefers bei Mädchen mit 12 Jahren so gut wie abgeschlossen ist?

Die KFO hat einen sehr guten Ruf und macht auch einen kompetentes Eindruck. Außerdem jung genug, dass sie auf dem neuesten Stand sein sollte aber auch schon erfahren.

Am besten wird sein, ich geh mit meiner Tochter noch zu einem anderen KFO. Geht das von der Krankenkasse aus ohne weiteres?

Dankende Grüße Karamell

Hallo,

Am besten wird sein, ich geh mit meiner Tochter noch zu einem
anderen KFO. Geht das von der Krankenkasse aus ohne weiteres?

Natürlich, kein Problem.
LG Christian

Hi,

Ich habe meine Spange (herausnehmbar) erst mit 13 oder 14 bekommen, also deiner ansicht nach recht spät. Und die Zähne waren innerhalb von 2-3 Jahren korrigiert.
Ausgewachsen ist der Kiefer mit 12 vermutlich schon (bin ich mir nicht sicher), aber der Knochen ist noch formbar, und das ist ja entscheidend.

Die Franziska