Abgeltugsteuer und einkommensteuer

Guten Tag,

ist jetzt wegen Abgeltungsteuer anlege KAP überflüsig?

und wollte auch wissen,ob daf ich nachgezalte Beiträge für Kita für Jahr 2008,aber gezahlte im Jahr 2009 vom Steuer mmer noch absetzen.danke

Hallo!
Die Anlage Kap ist genau wie früher ebenso abzugeben. Die Jahressteuerbescheinigung der auszahlenden Gesellschaft hilft Dir da weiter. Dort sind üblicherweise gleich die passenden Zeilen für die Eingabe vermerkt.

Die KiGa Beiträge sind in dem Jahr abzugsfähig, in dem die Zahlung geflossen ist, unabhängig ob der Anspruch schon im Vorjahr entstanden ist.

Viele Grüsse
Simone