Abgeltungssteuer

Einen guten Tag,

Familie X wurde vom Steuerprogramm ein durchschnittlicher Steuersatz von 21,8 % errechnet; Grenzsteuersatz 35,4 %.

Im vergangenen Jahr hat sie für ihre Ersparnisse und ein gelungenes Aktiengeschäft mehr als 1.600 € Zinsen und Kapitalerträge bekommen. Für den darüber hinausgehenden Betrag wurde von der Bank entsprechende Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % (+ Soli) abgeführt.

Meine Fragen:
Muß Familie X nun zwingend in der Steuerklärung auch den Abschnitt „Kapitalerträge“ ausfüllen? (Man müßte dann ja auf den Steuernachweis der Bank warten, lästig!)
Wird die Abgeltungssteuer dann dem Einkommensteuersatz angepaßt?

Für alle Antworten dankt schon mal
Frank

Hallo,

da die Abgeltungssteuer bereits von der Bank an das Finanzamt mit allen entsprechenden Daten abgeführt wurde, muss diese auch in der Steuererklärung mit entsprechendem Nachweis aufgeführt werden. Mit Sicherheit liegt ein Freistellungsauftrag über eine gewisse Zinssumme vor, der bei der Bank ausgefüllt und beantragt wurde. Wenn die dort eingetragene Zins-/Kapitalertragssumme die bereits erhalten Zinsen und Kapitalerträge nicht übersteigt, wäre dieses Vorgehen nicht notwendig. Andernfalls zwingend erforderlich.

Viel Glück!

Hallo,

man sollte es schon angeben , hat aber allerdings keinen Einfluss sofern man die Abgeltungssteuer schon bezahlt hat.
Den Steuernachweis bekommt man doch immer zum Jahresanfang von seiner Bank Automatisch wo alles genau aufgeführt ist.
Was den letzten Punkt angeht , es wird nichts angepasst und beginnt in jedem Jahr neu. 
Erst wird ihr Freistellungsauftrag ausgeschöpft und was man darüber hinaus an positiven Zinsen erwirtschaftet,  wird der Abgeltungsteueranteil berechnet und automatisch abgeführt.  

viel Glück: G. Frank

Angeben muß man die Kapitalerträge trotzdem, auch wenn die Bank schon die Steuer abgezogen hat. Ändern wird sich an der ESt-Steuer jedoch nichts.