Abgeltungssteuer

Liebe/-r Experte/-in,
kurze Frage: Spekulationsgewinne (25 %) ab 01.01.2009 werden wie mit dem Finanzamt abgerechnet ? Oder ziehen die Banken selbigen gleich ein und überweisen an das Finanzamt ? Beispiel 4000,- Euro Gewinn mit Aktienspekulation, bei 23000,- brutto Angestelltengehalt.

Ich danke für die Mühe und Gruss aus Hamburg Ingo Kuhn

die banken ziehen die abgeltungssteuer/spekulationsgewinne selbst ein und führen diese an das finanzamt ab. in der steuererklärung müssen diese wieder angegeben werden wegen der insgesamt wirksamen freibeträge.

guten rutsch!
b.schotta

Seit dem 01.01.2009 gibt es die Abgeltungssteuer. Unabhängig von Ihrem persönlichen Einkommen müssen Sie Kapitaleinkünfte mit einem feststehenden Prozentsatz versteuern. Mit der Excel-Datei „Abgeltungssteuer-Rechner“ können Sie Ihre Steuerbelastung, Ihren Grenzsteuersatz sowie die Auswirkungen der Abgeltungssteuer mit nur wenigen Mausklicks ganz einfach selbst ermitteln.
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Ich hoffe dies hilft dir weiter
gruss
Ingo ach ja guten rutsch ohne Glatteis ins neue Jahr

hallo interessent,
sie haben an uns eine anfrage gestellt, leider sind wir derzeit im weihnachtsurlaub. hoffen aber, dass ein kollege ihnen die frage beantwortet.
bgp24

Hallo Herr Kuhn,

Sie vermuten richtig, dass Ihre Bank die Abgeltungssteuer (z. B. für den Spekulationsgewinn) direkt ans Finanzamt abführt. Selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihres der Bank mitgeteilten Freibetrags. Falls Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können Sie sich die Differenz mit Ihrer Steuererklärung zurückholen.

Herzliche Grüße nach Hamburg
Ihre Barbara Moos