Abgeltungssteuer

hallo, wer kann mir helfen?

Folgender Fall: Ich war in 2010 weniger als 90 Tage in Deutschland bzw. in Europa. Bin allerdings noch bei meiner Freundin als Wohnsitz angemeldet. Gibt es dennoch eine Möglichkeit die abgezogene Abgeltungssteuer wieder erstattet zu bekommen? Bzw. wie komme ich in die beschränkte Steuerpflicht.

Wäre außerordentlich dankbar für Hinweise.

Vielen Dank

Roland

was meinen Sie wie komme ich in die beschränkte Steuerpflicht? Sie sind beschränkt steuerpflichtig!

Falls ich Ihre Frage falsch verstanden habe bitte nochmals anfragen bitte

Theoretisch machbar wärs schon.
Ist die Frage, um welche Beträge es geht, für Kleinsummen lohnt sich das nicht

Hallo,

ich kann leider nicht helfen.
Ich bin Spezialist für technische Automatisierungen und Steuerungen (Roboter usw.)
Grüße,
lucky

Hallo,
wenn Du bei der Freundin gemeldet warst, (was bedeutet, dass auch Sachen von Dir wie Wäsche usw. dort war) dann bist Du in D UNbeschränkt steuerpflichtig, wobei man wegen anderer ausländischer Einkünfte ins DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) gucken muss. Damit kannst Du im Zweifel die Abgeltungssteuer zurückbekommen, so der in D anfallende Spitzensteuersatz unter 25% sein wird. In jedem Fall damit zum Steuerberater!

mfg
Wolfgang

Im § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes heißt es:
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtigt.

Da du in Deutschland deinen Wohnsitz hast bist du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig - musst also Einkommensteuer und Abgeltungssteuer zahlen.
90 Tage sind ca. 1/4 vom Jahr. Heißt also du warst (theoretisch) jeden 4. Tag zu Hause. Das reicht auch aus um deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu unterstellen.

Wenn du in Deutschland nun deine Ersparnisse zur Bank bringst und darauf Zinsen bekommst musst du 25% Steuern pauschal zahlen. Oder besser gesagt die Bank ist gezwungen das für dich zu machen.

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. Freistellungsauftrag
    Du gehst zu deiner Bank und bittest sie um einen Freistellungsauftrag. Damit kannst du pro Jahr insgesamt (bei allen Banken) 801€ (bei verheirateten 1.602€) an zinsen kassieren ohne Steuern zu zahlen. Bekommst du z.b. 810€ sind damit 801€ steuerfrei und du bezahlst nur auf 9€ die 25% steuern.

  2. Steuererklärung
    Einnahmen aus Zinsen kannst du in deiner Steuererklärung angeben.
    Hast du hohe Werbungskosten (was bei einer Arbeit außerhalb Europa garnicht abwegig ist) kannst du diese bei der Einkommensteuer absetzen. Deine gezahlte Abgeltungssteuer wird dann auf die Einkommensteuer angerechnet --> du bezahlst weniger Einkommensteuer

Hier ist aber Vorsicht gefragt. Wenn du zu wenig Werbungskosten hast dann zahlst du unter umständen drauf.
Im zweifelsfall an einen Steuerberater wenden.

Hallo,
ich sehe keine Möglichkeit in die beschränkte Steuerpflicht zu kommen.
Sie können doch bei Ihrer Veranlagung im Heimatland die Einkünfte in Deutschland angeben und somit muß dort auch die Abgeltungssteuer gegengerechnet werden.
Viele Grüße
Sven Duwe

Hallo, aus Urlaubsgründen kann ich derzeit leider keine Beantwortung vornehmen. LG

Hallo,Ich würde einfach eine Einkommensteuererklärung machen.
Da dein Steuersatz unter 25 % sein dürfte, bekommst du die Abgeltungssteuer zurück.
Viele Grüße P.D.

Hallo Heinz,

die Problematik deines Wohnsizes ist nur nach genauer Prüfung deines Sachverhaltes bestimmbar. Eine polizeiliche An- oder Abmeldung allein entfalten noch keine unmittelbare steuerliche Wirkung, können aber als Indizien herangezogen werden. Wenn du in dieser Wohnung kein ordentlicher Mieter bist, wäre es vermutlich nur ein gewöhnlicher Aufenthalt, der dann aufgrund eines nicht mehr als sechsmonatigen Zeitraums keine unbeschränkte Steuerpflicht begründet.

Beschränkt steuerpflichtig wird grundsätzlich die Person, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und Einkünfte dort erzielt.

Wenn du der Bank nachweist, das du keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hast, werden sie zukünftig von der Besteuerung absehen.

Die Abgeltungssteuer kann auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern erstattet werden.

Beste Grüße,
der Regensteiner

Solange Wohnsitz in Deutschland mit dem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig,aber evtl. vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen beachten. Für Erstattung der Abgeltungsteuer ist grundsätzliche die Abgabe der Einkommensteuererklärung notwendig. Ob eine Erstattung erfolgt ist von den übrigen steuerpflichtigen Einkünften abhängig (Stichwort: persönlicher Steursatz) Beschränkt Steuerpflicht in Deutschland nur möglich, wenn kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

Weitere infos unter www.asg-steuer.de.

Schöne grüsse aus dem Maintal
Kreuzer Michael

Lieber Roland,
jedes in Deutschland gefuehrte Konto ist den Finanzaemtern in Deutschland bekannt, der Datenaustausch funktioniert europaweit perfekt.
Bei angemeldeten Wohnsitzen in Deutschland (unabhaengig vom jeweiligen Aufenthaltsort) unterliegen auch alle Einkuenfte der Besteuerung in Deutschland. Aber auch bei staendigem Wohnsitz im Ausland (d.h. dann auch wirklich: KEINEN angemeldeten) in Deutschland koennen INLAENDISCHE Einkuenfte der sog. „beschraenkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen. Da gibt es aber auch Unterschiede in der Art der Einkuenfte wenn es um Zinsen oder Aktienverkaeufe geht, wird keine Abgeltungssteuer abgezogen, bei Tafelpapieren, Investmentanteilen u.a. aber schon. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kreditinstitut ueber die Details. Massgeblich ist der § 49 EStG. Fundort: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html.
Bereits abgezogene Kapitalertragssteuer kann (falls kein Freistellungsbescheid bei der Bank gestellt wurde oder bei Nicht-Ueberschreitung der Freibetragsgrenze (512,00 Euro) koennen ganz normal ueber die Anlage KAP der Einkommenssteuer zurueckgefordert werden.

Bei Rueckfragen bitte den ueblichen Weg einschlagen
Gruss Bernhard

sorry,

bin bis zum 15.08 in Urlaub. Wenn noch eine Info gewünscht ist bitte noch mal dann melden. Bis dahin nur kurz: Mit der Abgeltungssteuer ist alles abgegolten. Nur wenn die individuelle Steuer niedrieger ist kann es zu einer Erstattung kommen. Dann könnte man evtl. eine Veranlagung beantragen. Liegen die Einkünfte weltweit über ca. 20.000,- € brauch man nicht drüber nachdenken.

Mfg

Steuerfix

Hallo,

ich will mich zuerste entschuldigen, dass ich jetzt erst auf die Anfrage reagiere, war aber beruflich extrem eingespannt in den letzten Monaten.

Hast Du bereits eine befriedigende Antwort erhalten, oder soll ich noch auf Deine Frage eingehen?

Gruß
Lawrence