Hallo Heinz,
die Problematik deines Wohnsizes ist nur nach genauer Prüfung deines Sachverhaltes bestimmbar. Eine polizeiliche An- oder Abmeldung allein entfalten noch keine unmittelbare steuerliche Wirkung, können aber als Indizien herangezogen werden. Wenn du in dieser Wohnung kein ordentlicher Mieter bist, wäre es vermutlich nur ein gewöhnlicher Aufenthalt, der dann aufgrund eines nicht mehr als sechsmonatigen Zeitraums keine unbeschränkte Steuerpflicht begründet.
Beschränkt steuerpflichtig wird grundsätzlich die Person, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und Einkünfte dort erzielt.
Wenn du der Bank nachweist, das du keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hast, werden sie zukünftig von der Besteuerung absehen.
Die Abgeltungssteuer kann auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern erstattet werden.
Beste Grüße,
der Regensteiner