Abgeltungssteuer ab 2009 und die Folgen

Hallo,

was bedeutet die EInführung der Abgeltungssteuer für jemanden, der einen geringeren Steuersatz als 25% hat und Zinseinnahmen hat, die über den Freibetrag hinausgehen ? Kann er die gezahlte Zinssteuer imme rnoch mit seinem individuellen Steuersatz gültig (d.h. zurück verlangen) machen ?

Danke und Grüße
Frank

Hallo,

genau so ist es geplant: Man kann die Zinsen wie bisher in der Einkommensteuererklärung angeben, ebenso die abgezogene Zinsabschlagsteuer. Man muß es nur nicht mehr. Begünstigt von der Abgeltungssteuer sind wieder mal die hohen Einkommen. Aber wenigstens hat man darauf verzichtet, die Leute mit kleinerem Einkommen und entsprechende geringerem Steuersatz dafür zu benachteiligen.

Gruß,
Markus

Auch hier sollte man abwarten, bis man ein in kraft getretenes gesetz in der Hand hat. Zur Zeit ist das Zeug noch beim Bundesrat.

http://dip.bundestag.de/gesta/16/D047.pdf