Es wurde in diesem Jahr über einen englischen Broker ca. 500 Euro in Spekulationsgewinnen erzielt. Der Sparerpauschbetrag wurde erst vor kurzem erteilt. Die Abgeltungssteuer wurde bislang noch nicht gezahlt. Muss eine Einkommenssteuererklärung abgeben werden? Und wird bei der Errechnung der Steuern der Steuersatz für die Abgeltungssteuer angewandt? Es besteht zur Zeit keine Erwerbstätigkeit.