Liebe/-r Experte/-in,
versuche gerade das Thema „Verrechnung Altverluste zu verstehen“. So wie ich es verstanden habe gilt gemäß der bis zum Jahre 2013 geltenden Sonderregelung für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften die im Sinne des § 23 EStG a.F. erzielt wurden,dass diese noch bis zum Jahre 2013 sowohl mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften als auch mit Erträgen im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden können.
Folgendes Beispiel:
1.) Festgestellte Altverluste (Verlustvortrag) zum 31.12.2008 (vom FA festgestellt): 5000 Euro
2.) Kapitalerträge 2009: 6000 Euro (Zeile 7 KAP)
3.) Kapitalertragssteuer; 1100 Euro (Zeile 49 KAP)
Die gezahlte Kapitalerstragssteuer (nach Abzug Sparerpauschbetrag) beeinhaltet anteilig 500 Euro auf Zinsen und Dividenden und 600 Euro auf Aktien und Zertifikate.
Person A beantragt in der Est-Erklärung in Zeile 59 die Verrechnung von Altverlusten nach der nach §23 bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage.
Nach meinem Rechts-Verständnis würden in diesem Fall 600 Euro erstattet werden und der Verlustvortrag um 600 Euro auf dann 4400 Euro reduziert werden. Die gezahlten Steuern auf Zinsen und Dividenden sind nicht verrechenbar (hier: 500 Euro).
Habe ich das richtig verstanden?
Danke für Eure Mühe!
Mike