Abgeltungssteuer auf Kursgewinn zahlen obwohl kein Kursgewinn vorhanden ist?

Hallo zusammen!

Angenommen Ende 2008 (also vor Einführung der AGS) wurden 50 Fondsanteile (ZZ2) gekauft, jährlich gab es eine „Ausschüttung“ von 10%, wovon 6% thesauriert und 4% ausgezahlt wurden. Es wurde von der Bank AGS für die vollen 10% einbehalten. Die Anteile (50 Stk) wurden nicht erhöht!

Der Kaufkurs war 189€.

Angenommen 2017 wird der Fonds verkauft, zu dem Zeitpunkt ist der Wert bei 250€, muss dann nochmal AGS darauf gezahlt werden, obwohl der Kurs eigentlich, d.h. bei Abzug der Thesaurierungen (100€), bei gerademal 150€ liegt ?

Ich meine es liegt doch eher ein Verlust vor. Denn man hat es für 189 gekauft, für 250 verkauft, aber in den 250 liegen bereits zusätzlich eingezahlte und versteuerte 100€…!

Vielen Dank für eure Hilfe!

Ja. Einfach ausgedrückt:

Es gab jedes Jahr Dividendenzahlungen bzw. Ausschüttungen in Höhe von 10%. Diese müssen voll versteuert werden. Dass 6% davon thesauriert wieder im Fondsvermögen angelegt wurden interessiert den Gesetzgeber an dieser Stelle nicht.

Die beim Verkauf des Fonds erzielte Gewinn ist Einkaufspreis-Verkaufspreis. Dass Teile der Dividende ins Fondsvermögen eingegangen sind, interessiert den Gesetzgeber ebenfalls nicht. Es ist und bleibt ein Kursgewinn.

Danke für Ihre Antwort !

Ich habe gehört, dass man die versteuerten Beträge irgendwie bei der Steuererklärung geltend machen kann, um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden. **
Können Sie oder jemand weiteres etwas dazu sagen??**

Vielen Dank!

Sicherlich hast Du in den Vorjahren die die thesaurierten Erträge von 6 % in Deiner Anlage KAP deklariert bzw. kannst Du die darauf einbehaltene KapESt durch die jeweilige Steuerbescheinigung der Depotbank nachweisen.

Du nimmst die Anlage KAP 2017, füllst den Kopf dort aus und trägst in Zeile 5 eine „1“ ein. In Zeile 7 trägst Du den versteuerten Verkaufsgewinn ein und korrigierst in einer gesonderten Aufstellung diesen um die bereits in den Vorjahren versteuerten thesaurierten Gewinne. Die Aufstellung zeigt die Korrektur Jahr für Jahr. Den neuen korrigierten Betrag trägst Du in der 2. Spalte in Zeile 7 ein.

Doch diese drohende Doppelbesteuerung bereits versteuerter thesaurierter Erträge interessiert den Gesetzgeber. Er hat daher in der Anlage KAP eine 2. Spalte „korrigierte Beträge (lt. gesonderter Aufstellung“ vorgesehen.

Vielen Dank !

Werden Gewinne, die in den Jahren anfielen und für die aufgrund des Sparerfreibetrags keine AGS fällig war, genauso berücksichtigt wie jene die oberhalb des Sparerfreibetrags lagen(für die also AGS abgeführt wurde)?

Beispiel:
Wenn ich z.B. in 2014 500€ als solchen thesaurierten Gewinn hatte, habe ich darauf natürlich keine AGS gezahlt, denn für dieses Ansparen ist ja der Sparerfreibetrag da (der entsprechend um diesen Betrag „verbraucht/reduziert“ wurde). Man hat also in diesem Jahr(2014) einen Gewinn/zuwachs gehabt, hierauf waren deshalb vom Grundsatz Steuern fällig (welche gezahlt wurden oder aufgrund noch vorhandenen Sparerfreibetrags nicht gezahlt werden brauchen).

Angenommener Wert/Kauf je Stück 1.1.14 200€,
In 2014 wurden 50€ thesauriert (und der Sparerfreiberag reduziert),
2015 wurden sie für 230€ verkauft.
Ist das nun so zu korrigieren, dass es ein Kursgewinn von 30€ oder Verlust von 20€ ist??

Ich würde sagen Verlust, weil ja Gewinn in 2014 war der thesauriert wurde und wofür der Sparerfreibetrag genutzt wurde, und in späteren Jahren der Fondsanteil für kleineren Kurswert verkauft wurde. (Aber ich bin kein Experte…)
Sehe ich das richtig??