Hallo,
heute erhielt ich einen dubiosen Anruf einer Dame die mir mitteilte sie rufe im Auftrag einer Gewinnspielkommission an und ich gehöre zu den „Auserwählten“… ob ich schon mal bei Gewinnspielen mitgemacht hätte und schon was gewonnen hätte… bla…bla…
Im Laufe ihrer Ausführungen fiel dann ein Betrag von 69 € den man wohl monatlich zahlen soll und den man auf jeden Fall zurück bekommt, das wäre eine sogenannte ²Gewinnspielkaution" wegen der Abgeltungssteuer…
Aha, dachte ich, da läuft der Hase…
Wenn man nämlich doch was gewinnt…und sei es nur einen Kuli im Wert von 1,99€ dann recht das schon um das vorher gezahlte Geld zu behalten…
Ich teilte der Dame dann mit, das auf solcherlei Gewinne ( Autos, Bargeld bzw Lottogewinne und dergleichen ) gar keine Abgeltungssteuer gezahlt werden muß sondern nur auf die Zinsen aus den Gewinnen die aus Aktien und Bankgeschäften etc erzielt werden.
Sie wollte mir aber partou einreden dass auf alle Gewinne diese Steuer anfällt…
Ich habe sie dann aus der Leitung gekickt weil ich mir solche Sachen mit denen nur Leute geprellt werden nicht länger anhören wollte.
Aber worauf muß man den nun als „Otto-Normalverbraucher“ Abgeltungssteuer zahlen?
LG
Marion
Hallo,
²Gewinnspielkaution"
wegen der Abgeltungssteuer…
Ich teilte der Dame dann mit, das auf solcherlei Gewinne (
Autos, Bargeld bzw Lottogewinne und dergleichen ) gar keine
Abgeltungssteuer gezahlt werden muß sondern nur auf die Zinsen
aus den Gewinnen die aus Aktien und Bankgeschäften etc erzielt
werden.
Genau so, habe auch ich die Erläuterungen in der Presse verstanden. Abgeltungssteuer fällt generell auf Zinserträge an, bei Aktien u.ä. hängt das wohl auch davon ab, welcher Art sie sind und wie lange man sie schon hat.
dass auf alle Gewinne
diese Steuer anfällt…
Anders sieht es aus, wenn man Geld z.B. im Lotto gewinnt, ein Auto oder sonstiges. Die sind zunächst steuerfrei und werden Teil des eigenen Vermögens. Legt man das gewonnene Geld zinsgünstig an, dann bezahlt man Abgeltungssteuer auf diese Zinsen, aber nicht auf den Gewinn.
Eine Bekannte berichtete mir, daß Geldgewinne bei Hartz IV-Empfängern angegeben werden müssen und die Unterstützung dann entsprechend gekürzt oder gestrichen wird. Ist ja verständlich, daß ein Lotto-Millionär keine Unterstützung mehr vom Staat beanspruchen kann.
Wie es später mit der Vermögenssteuer aussieht, da sollte man sich dann nochmal gesondert informieren, da an den Steuergesetzen ständig was geändert wird und wir Otto-Normalverbraucher den Überblick kaum behalten können.
Gruß,
Cantate
Moin,
was für ein Quatsch… Hat man mal wieder eine neue Abzockmasche entdeckt? Sehr gut reagiert!
Alles was unter die Abgeltungssteuer fällt, ist im § 20 EStG (in der Fassung ab dem 1.1.09) geregelt. Und darunter fallen Finanzanlagen wie Sparbücher. Aktien etc. Kullies oder Lottogewinne sind da nicht zu finden.
Viele Grüße
e
Wie es später mit der Vermögenssteuer aussieht, da sollte man
sich dann nochmal gesondert informieren, da an den
Steuergesetzen ständig was geändert wird und wir
Otto-Normalverbraucher den Überblick kaum behalten können.
Die Vermögensteuer gibts schon laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange nicht mehr…