Die Abgeltungsteuer ist nicht auf das Guthaben zu zahlen das auf einem Konto, Bausparkonto, o.ä. liegt oder abgehoben wird.
Wenn einem Bausparkonto am Jahresende die Zinsen für das Jahr gutgeschrieben werden sind diese Abgeltungsteuerpflichtig. Bei einem Bausparvertrag also i.d.R. erstmals am 31.12.2009.
Wenn ein alte Bausparvertrag besteht und man lässt sich die Suppe am 01.01.2009 auszahlen ist das kein Abgeltungsteuerpflichtiger Vorgang.
Nur Zinserträge, Dividendenerträge werden besteuert, nicht jedoch Guthaben die ausgezahlt werden.