Abgeltungssteuer bei Sparerpauschbetrag oder Verlusttöpfen

Hallo Gemeinde,

ich habe zwei Fragen zur Abgeltungssteuer (25%).
Angenommen ein Investor hat eine Depotposition (Aktien) von z.B. 40.000 €, die derzeit mit z.B. +6.000 € im Gewinn liegt. Es besteht zudem ein Verlusttopf (Aktien) von z.B. 30.000 € und ein Sparerpauschbetrag von 801 € (noch offen).
Wird bei Verkauf der kompletten Position zuerst der Sprarerfreibetrag (801 €) oder erst der Verlusttopf für einen steuerfreien Verkauf angezapft? Und wird der Verlustopf mit der vollen Depotgröße (40.000 €) oder nur dem Gewinn (6.000 €) abgebaut?

Danke für Feedback und Viele Grüße
D.

Servus,

der Sparerfreibetrag wird bei der Besteuerung berücksichtigt, nicht schon bei der Ermittlung der Einkünfte. Wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen bereits durch Verrechnung Null sind, bleibt der Sparerfreibetrag ungenutzt.

Der Verlusttopf wird verrechnet, d.h. wenn ein Gewinn von 6.000 € auszugleichen ist, werden aus dem Verlusttopf 6.000 € dafür verwendet, und (im Beispiel) 24.000 € werden weiter vorgetragen.

Schöne Grüße

MM

Aber doch nur, wenn sich entweder die beiden Depots bei der selben Bank befinden, oder wenn der Depotbesitzer eine Einkommensteuererklärung macht und die KAP-Anlage ausfüllt?