Hallo!
Ich habe dieses Jahr mit Optionsscheinen spekuliert. Erst habe ich einen Gewinn in nur wenigen Tagen erzielt, von dem mir die Bank gleich die Abgeltungssteuer abgezogen hat.
Nun habe ich noch einmal Papiere gekauft, die durch die Knock-Out-Schwelle wertlos wurden.
Jetzt habe ich gedacht, dass zumindest ein Teil des Verlustes durch die gezahlte AG-Steuer verrechnet werden. Die Bank sagt aber, dass eine Verlustverrechnung nur bei einem Verkauf stattfinden kann.
Kann mir jemand sagen, wie dies gesetzlich geregelt ist und ob ich auf irgendeinem Weg einen Teil der gezahlten Steuer wiederbekommen kann?
Hallo,
wie soll den die Bank Geld, dass bereits an Finanzamt überwiesen wurde zurückholen.
Wer solche Geschäfte macht, sollte wenigstens ein bisschen Grundlagenwissen haben.
Wenn Du also Gewinne machst, wird automatisch Abgeltungssteuer und Soli ans Finanzamt abgeführt.
Machst Du Verluste hast Du erst mal Pech, zurück gibts erst mal nichts.
Am Jahresende machst Du Deine Steuererklärung, in der Gewinne und Verluste gegengerechnet werden. Auf dieser Grundlage erhälst Du zuviel gezahlte Steuern zurück. Hast Du insgesamt Verluste gemacht, kannst Du die mit zukünftigen Gewinnen verrechnen (soweit ich weiss aber auch nur wieder mit der Steuererklärung).
Betrachte es als Kredit für Vater Staat, damit dieser notleidenden Banken und deren großzügig bezahlten Managern unter den Arm greifen kann.
Das ist aber schon immer so gewesen (zumindest im Prinzip).
cu
Aber wenn ich die Scheine verkauft hätte, dann hätte ich gleich das Geld zurückbekommen und so wie ich es verstanden habe muss bzw. darf mit der Abgeltungssteuer die Angabe von Gewinnen und Verlusten bei der Steuererklärung nicht mehr gemacht werden.
hallo maiworm,
die bereits gezahlte Steuer wird voll mit den Verlusten verrechnet.
Hierzu ist ein gesondertes Formular „Anlage SO?“ (hab’s vergessen) bei der Steuererklärung abzugeben.
Übersteigen die Verluste die Gewinne, ist ein sogenannter Verlustvortrag für das nächste Jahr angebracht.
Dann kannst Du im kommende Jahr die Gewinne damit verrechnen lassen.
MfG
Lothar D.
www.twiccs.com
Aber wenn ich die Scheine verkauft hätte, dann hätte ich
gleich das Geld zurückbekommen
Was am Satz - gezahlte Abgeltungssteuer ist erst mal weg - verstehst Du nicht.
und so wie ich es verstanden habe muss bzw. darf mit der
Abgeltungssteuer die Angabe von Gewinnen und Verlusten bei der
Steuererklärung nicht mehr gemacht werden.
Da bist du aber echt der Einzige.
cu
Hallo Maiworm,
eine ähnliche Frage wurde unter dem Titel „Verfall von Knock-out Optionsscheinen“ schon einmal von NilsHolgersson beantwortet. Also schau mal ins Archiv.
Gruß
Haragan
Hey danke, die Antwort hat mir wirklich weitergeholfen. Ich habe mich schon gewundert, warum ich die Scheine noch für 0,001 Euro verkaufen kann.
Und das mit dem Lohnsteuerjahresausgleich halte ich noch immer für falsch. Weswegen sollte man die Abgeltungssteuer einführen und trotzdem noch die „alten“ Verfahren nutzen können!