Abgeltungssteuer bei verschiedenen Assetklassen

Ich gehe davon aus, dass in Deutschland alle Assetklassen steuerlich gleich behandelt werden und derselben Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag unterliegen: Also insgesamt 26,375%. Verstehe ich es mit diesem Rechenbeispiel folglich richtig?

Bruttogewinn: 1.000 USD
Transaktionsgebühren: 2 x 1 USD
Nettogewinn: 998 USD
davon 26,375% macht gerundet: 263.22 USD
umrechnen in EUR zum Stichtag 31.12.2010 (1.339): 196.58 EUR

Was wäre, wenn dieser Spekulationsgewinn aus einem ETF entstanden ist?
Was im Fall eines Futures-Kontrakt?
Und was im Fall eines Devisenhandels (z.B. EUR/USD)?

Sorry,
Steuerrecht ist nicht mein Gebiet.
Viele Grüße
Falk

Tut mir leid, da kann ich nicht weiter helfen.

Gruß

Uli P.

Hallo Mitty1,
soweit es mir bekannt ist ist es für alle Produkte gleich.

Meines Wissens gilt die Abgeltungssteuer für alle Kapitalerträge - außer Vorsorgeverträge.

Aus eigener Erfahrung (vom 02/2010) weiß ich, das Erträge aus/mit ausländischen „Papieren“ nicht direkt von der Bank/Sparkasse eingezogen werden dürfen sondern gesondert über die Einkommenssteuererklärung von Kunden selber eingereicht werden müssen.

Für die Einkommenssteuererklärung ist die Berechnung aber richtig. Der Wechselkurs $/€ wird zum Zeitpunk des Verkauft/Ertrags als Berechnungsgrundlage genommen.
Der Wechselkurs $/€ steht aus dem Verkaufsformular.

Da muss ich leider passen, mit solchen Dingen hab ich mich noch nicht beschäftigt.

Liebe Grüße Hans

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das mit der Wechselkursumrechnung ist mir einsichtig, wird allerdings ein großer Aufwand bedeuten wenn man sehr aktiv handelt.

Guten Tag,

vorneweg…das sind Fragen die sollten Sie bei Unklarheit mit ihrem Steuerberater oder direkt mit ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt klären.

Meine persönliche Einschätzung und Erfahrung ist wie folgt:
Das Prinzip ist korrekt wiedergegeben. Allerdings werden im Detail drei! Verrechnungs- Töpfe gebildet, in denen nach Assetklasse Gewinne und Verluste gegengerechnet werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer_%28Deut…
bei Optierung ( also bei nicht direkter Verrechnung) muss die AbGST nachgezahlt werden oder die Verluste dem FA gemeldet werden.

viele Grüße

Eigentlich ist der Umrechnungsbetrag von Handelshaus bereits ausgewertet auf dem Ankaufs- Verkaufsformular angedruckt. Wenn es viel Arbeit ist gibt es ja noch die - halt dich fest - „Steuerbetrater“. Die machen das gerne, allerdings kosten die auch was.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das mit der
Wechselkursumrechnung ist mir einsichtig, wird allerdings ein
großer Aufwand bedeuten wenn man sehr aktiv handelt.

es ist bei allen Produkten gleich, aber wenn du selbst handelst und Selbständig bist wird der Gewinn auf das einkommen geschlagen.