Bei normalen Bausparverträgen muss man auf die Guthabenzinsen ja Abgeltungssteuer zahlen. Bei Wohn-Riester-Bausparverträgen soll das nicht der Fall sein. Macht soweit ja auch Sinn. Doch was ist, wenn ich in diesen Bausparvertrag mehr einzahle als den höchsten förderfähigen Eigenanteil? Wird der Bausparvertrag dann fiktiv gezweiteilt in einen geförderten und einen ungeförderten Teil? Oder wie muss man sich das vorstellen?
Guten Tag Christian,
interessante Frage. Wie immer im Leben gibt es ungefähr drei Möglichkeiten.
Das mit der Teilung erscheint mir nicht durchführbar, weil es dann auch ein doppeltes Guthabenzinsenkonto geben müsste. Bedenkt man das
Gewürge mit dem späteren Wohnförderkonto bei dieser sogenannten R.-Variante, braucht es beinahe schon einen gesonderten Studiengang für
Bausparkassenleute und Finanzbeamte, damit die dann mit nicht mehr nachvollziehbarem Aufwand auf zig Jahre hin den Kram auseinanderhalten. Ausschließen will ich das aber auch nicht. Immerhin
haben wir uns ja auch den Wohn-R. geleistet.
Die zweite Möglichkeit wäre die, Wohn-R. faktisch bei 2100 € zu deckeln und keine Zusatzbeiträge zuzulassen. Auch möglich.
Und schließlich gibt es noch die Möglichkeit, dass diese Geschichte
beim Einstielen noch gar nicht so richtig bedacht wurde. Das wäre nicht der erste Rohrkrepierer im Zusammenhang mit R. und sollte auch nicht verwundern.
Das Beste wird es sein, wenn Sie irgendeinem oder mehreren der in Frage kommenden Anbieter diese Frage stellen.
Sollen die doch im Altersrentengesetz und seinen Ausführungsverordnungen - so es sie zu dem Thema gibt - nachsehen.
Sie glauben gar nicht, was Sie mit den Antworten noch für einen Spaß haben werden.
Gruß
Günther
Also ich habe eben bei einer Bausparkasse angerufen und dort hat man mir erklärt, dass wenn mehr als die maximal förderfähigen Beiträge eingezahlt werden (was bei den meisten Kunden auch der Fall sein soll), dann eben der Teil der Guthabenzinsen steuerpflichtig ist, der aus ungeförderten Einzahlungen resultiert. Das wird virtuell alles getrennt und aufs Wohnförderkonto wird auch nur der Betrag gebucht, der tatsächlich gefördert wurde.
Ich vermute, das andere Bausparkassen dies auch so handhaben, will jetzt aber nicht alle durchtelefonieren. Dass sich da niemand Gedanken drüber macht, glaube ich nicht, schließlich hat jede Bausparkasse ja auch irgendwie ihre schlauen Köpfe, die die Tarife durchrechnen und ausarbeiten. Die Mitarbeiterin, mit der ich gesprochen hatte, wirkte auch sehr kompetent, hat meine Frage sofort verstanden und konnte sie ohne zu zögern, ausführlich beantworten.
Allerdings hatte ich diese Frau nicht direkt an der Strippe, man wollte mich zunächst an einen Außendienstmitarbeiter verweisen, was ich ablehnte, da ich die Erfahrung gemacht, dass die solche Sachen in der Regel nicht wissen.