Kann das Finanzamt Abgeltungssteuer für die Euro 801 bzw. 1602
überschreitende Kapitalertragssteuer verlangen, obwohl keine Einkommensteuer
(0,00%) anfällt?
Das FA verlangt keine Abgeltungsteuer, sondern nur Einkommensteuer.
Abgeltungsteuer haben Banken und andere an das FA abzuführen, wenn sie Zinserträge (grob gesagt) auszahlen.
Entweder man hat Einkommensteuer zu zahlen oder nicht.
Die Grenze liegt bei Ledigen bei ca 8.000 €, bei Verheirateten ca 16.000 € zu versteuerndem Einkommen, ggfs unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts.
Kann mich der Antwort von Petz nur anschließen.
Wenn die Bank 25% Steuer abgeführt hat und der eigene Steuersatz darunter liegt, dann hilft nur eine Steuererklärung.
Hallo, die Frage ist nicht ganz logisch. Die Bank behält Kapitalertragssteuer ein, wenn die Freistellung dieser Kapitalerträge nicht richtig erfolgte. Das sollte als erstes überprüft werden (Verteilung auf verschiede Anlagen, Höhe usw.). Wenn keine oder nur geringe Einkünfte vorliegen, kann man eine Einkommensteuererklärung abgeben und erhält die einbehaltene Kapitalertragssteuer zurück.
Hoffe, dass hilft weiter.
Schönen Sonntag wünscht P.D.
Hallo!
Wenn das ganze im Einkommensteuerbescheid geschehen ist, dann wurde wohl bei der Einkommensteuererklärung vergessen in der Anlage KAP den „Antrag auf Günstigerprüfung“ anzukreuzen.
Gruß derschwede77