Abgeltungssteuer für einkommenslosen Schüler

Also, angenommen es gäbe folgende Person:
Schüler, ohne Einkommen
Diese Person hat sich Aktien gekauft und mit Gewinn verkauft, jetzt stellt diese Person fest, dass beim Verkauf durch seine Bank direkt die Abgeltungssteuer eingezogen wurde und ärgert sich darüber, da er Schüler ohne Einkommen ist.
Kann diese Person sich die Steuern erstatten lassen? Oder hätte diese Person vorher eine NV-Bescheinigung beantragen müssen und hat jetzt Pech gehabt? Wahrascheinlich wäre es fürs nächste Mal besser, wenn diese Person sich vorher eine NV-Bescheinigung holt oder?

Moin :smile:

Soweit ich weiß, ist das auch nachher noch bei der Steuererklärung möglich. Am besten einfach mal beim zuständigen Finanzamt oder der Hotline der jeweiligen OFDs anrufen.

Sonnige Grüße aus Südniedersachsen
Stephan Heddinga

Für das akt. Jahr müsste eine Einkommensteuererklärung abegeben werden, dann wird die Kohle erstattet.

Für kommende Jahre am Besten eine NV-Bescheinigung beantragen.

Gruß

Jörg

Hallo,

Schüler, ohne Einkommen

Ich habe mich auch immer gefragt,ob ein Multimillionär auf seine Gewinne Steuern zahlen muss, wo er doch kein anderes Einkommen hat.

Hallo,

Schüler, ohne Einkommen

Das ist so nicht ganz richtig. Es handelt sich um einen Schüler, der Einküfte aus dem Handel mit Aktien hat. … Dass diese Einkünfte aber aller Wahrscheinlichkeit nach unterhalb des Existenzminimums liegen werden, steht auf einem anderen Blatt. (Wie hoch das Existenzminimum ist, vergesse ich immer. Aber ungefähr in Höhe des Satzes für Hartz IV.)

jetzt stellt diese Person fest, dass beim Verkauf durch seine
Bank direkt die Abgeltungssteuer eingezogen wurde und ärgert
sich darüber, da er Schüler ohne Einkommen ist.

Nicht ärgern. Woher soll die Bank das wissen?

Kann diese Person sich die Steuern erstatten lassen?

Klar. Steuererklärung machen, Anlage KAP ausfüllen. Viel Spaß dabei! Die Anlage KAP ist eine der ätzendsten :wink: Na ja, kauf dir halt ein Programm für die Steuererklärung. Das von Aldi (gibt’s nur Ende Dezember) hat ganz gute Kritiken und kostet nicht viel.

Wahrascheinlich wäre es fürs
nächste Mal besser, wenn diese Person sich vorher eine
NV-Bescheinigung holt oder?

Na ja. Besagte Person wird ja nicht ewig Schüler bleiben und wird sich sowieso früher oder später an die Steuererklärung gewöhnen müssen.

Schöne Grüße

Petra

Bis zum nächsten Mal Freistellungsauftrag stellen/ändern…