Guten Tag,
Folgenes Szenario:
Man kauft im Jahre 2009 Aktien und verkauft diese gewinnbringend nach kurzer Zeit wieder. Dann wird vom Staat ja die Abgeltungssteuer einbehalten. Wenn man nun im gleichen Kalenderjahr Aktien, die bereits vor einigen Jahren erstanden wurden, als es diese Steuer noch nicht gab, mit einem Verlust verkauft, kann man dann in der Steuererklärung Gewinne und Verluste miteinander verrechnen und so wieder einen Teil der entrichteten Steuer zurückfordern?
Dank für die Antworten.
kappenmann