Hallo zusammen,
jemand ist Rentner u. zahlt keine Steuern.
Für eine ausbezahlte LV hat er aber Abgeltungssteuer gezahlt.
An seinem Haus wurden Renovierungsarbeiten durchgeführt.
Frage:
Wird die Handwerkerrechnung (Lohnkosten) auch in diesem Fall steuerlich berücksichtigt, oder nur wenn Eink.-Steuer gezahlt wird?
Danke
Hallo,
der Rentner sollte eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Wenn dabei eine Steuer von 0€ rauskommt, kriegt er die einbehaltene Abgeltungsteuer zurück.
Der in der Handwerkerrechnung enthaltene Betrag für die Arbeitsleistung (keine Materialkosten) wird dabei nötigenfalls auch berücksichtigt, man bekommt allerdings nicht mehr Steuer raus, als man bezahlt hat, d.h., wenn die Steuer ohnehin 0€ beträgt, kriegt man nicht die 20% der Rechnung vom Finanzamt erstattet (wobei ich fände, dass es der §35a EStG durchaus hergäbe, aber die herrschende Meinung ist hier wohl, dass sich eine Steuer nicht unter 0€ ermäßigen kann).
Gruß,
Markus
Moinsen,
nicht nur die herrschende Meinung sondern auch die Rechstprechung:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/200…
Sonnige Grüße
e
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Hallo,
danke für das Urteil.
Das es keine negative Einkommensteuer geben kann, war mir von der Logik her schon klar, aber dass es auch tatsächlich ein Urteil dazu gibt, war mir neu.
Hier regnets schon fast, ich grüß dich trotzdem,
Markus