Hallo,
seit 2008 werden Aktiengewinne grundsätzlich besteuert. Ein Gewinn kann mit einem Aktienverlust verrechnet werden.
Meine Frage dazu: Wie sieht es mit Aktienverlusten von Unternehmen aus, bei denen das Insolvenzverfahren läuft? Insbesondere dann, wenn die Aktien nicht mehr gehandelt werden, das Unternehmen aber auch noch nicht zerschlagen wurde bzw. die Aktien nicht ausgebucht wurden.
Wann kann der Verlust aus solchen Aktien mit Aktiengewinnen verrechnet werden? Muss man hier abwarten bis das „Endergebnis“ aus der Insolvenz vorliegt, also z.B. eine wertlose Ausbuchung der Aktien erfolgt?
Vielen Dank für die Hilfe und schönen Gruß
Bernd