Abgeltungssteuer kontra persönlicher Steuersatz

  1. Bei der neuen Besteuerung von Kapitalerträgen gibt es ja die Möglichkeit den persönl. Steuersatz zu nutzen. Dieser ist meines Wissens der Steuersatz des letzten verdienten Euro. Wenn dieser zb. durch selbstständige Tätigkeit( JahresEinkommen unter 7500) noch steuerfrei ist wird dann generell der Eingangssteuersatz genutzt oder wäre es steuerfrei?

  2. Wie obiges Bsp. dazu: Es gibt Einnahmen aus Kapitalerträgen. Diese sind zb. 20000 Euro. Nach meinem Verständnis gilt der Persönl. Steuersatz für die gesamten 20000 und es kommt zu keiner Progression(Erhöhung) des Satzes durch Kapitaleinnahmen???

  1. Wie obiges Bsp. dazu: Es gibt Einnahmen aus
    Kapitalerträgen. Diese sind zb. 20000 Euro. Nach meinem
    Verständnis gilt der Persönl. Steuersatz für die gesamten
    20000 und es kommt zu keiner Progression(Erhöhung) des Satzes
    durch Kapitaleinnahmen???

nein, das ist falsch.

der „persönliche steuersatz“ ist variabel und passt sich selbstverständlich durch andere einkünfte, auch kapitalerträge, an.

gruß inder